Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Stammkapital einer Einmann-GmbH
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Stammkapital einer Einmann-GmbH

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
wallis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.01.06, 21:31    Titel: Stammkapital einer Einmann-GmbH Antworten mit Zitat

Hallo,
derzeit betreibe ich eine Unternehmensberatung mittels Gewerbeschein als Einzelperson. Es kann sein, dass ich eine Einmann-GmbH gründen werde. Stammkapital 25.000 € und als Einmann-GmbH ist der volle Betrag zu leisten. Als Stammeinlage können folgende Sachwerte anerkannt werden:
PC-Ausstattung und Büromöbel?
Kann auch eine Leasingsonderzahlung (20.000 €) für ein Auto auch als Sachwert eingebracht werden?

Danke für die Infos

Gruß Wallis
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Julius
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 06.01.06, 23:47    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Als Stammeinlage können folgende Sachwerte anerkannt werden:
PC-Ausstattung und Büromöbel?


Klar.

Zitat:
Kann auch eine Leasingsonderzahlung (20.000 €) für ein Auto auch als Sachwert eingebracht werden?


Der dadurch begründete Anspruch gegen den Leasinggeber sollte als Sacheinlage zulässig sein, meine ich. Vielleicht nicht in Höhe der vollen 20.000, aber man kann ja rausfinden, was dieser Anspruch jetzt wert ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wallis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Julius,
danke für die schnelle Reaktion.
PC-Ausstattung und Büromöbel wurden für ca. 15.000 € im August/September 2005 angeschaft.
Das Leasingfahrzeug werde ich am 12.01.2006 übernehmen und die Sonderzahlung von 20.000 € leisten. Wenn dies mit der Sacheinlage nicht 100%ig sicher ist, dann überlege ich mir das Auto zu kaufen und ca. 50% über eine Bank finanzieren.
Diese Überlegungen muss ich bezüglich der neuen Dienstwagenbesteuerung anstellen, die am kommenden Montag/Dienstag vom Bundeskabinet beschlossen werden soll.

Zusätzliche Frage: Wann wird voraussichtlich die geminderte Stammeinlage für eine GmbH auf 10.000 € herabgesenkt?

Vielen Dank für die Infos.

Gruß Wallis
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mir einen Partner suchen der z.B. 10% übernimmt. Dann ist nur die Hälfte einzuzahlen und man könnte eine Bargründung durchführen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
wallis
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Hans-Jürgen,
vielen Dank für den Hinweis. Habe mir darüber auch schon Gedanken gemacht. Müsste ich dann zu gegebener Zeit mit meinem Sohn (27 Jahre) besprechen, der schon eine eigene Personengesellschaft hat. Ob ich meine Frau (Beamtin) als Partner nehmen kann, müsste ich auch noch klären.

Gruß Wallis
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 19:06    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frau geht, soll ja nicht mitarbeiten.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.