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Anwalt klagt ohne vereinbarung

 
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lingathoti
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 12:45    Titel: Anwalt klagt ohne vereinbarung Antworten mit Zitat

Hallo,
Mein Anwalt hat eine Klage gegem meinen Arbeitgeber erhoben, ohne dass ich darüber informiert war und verlangt von mir, dass ich jetzt die Kosten dafür trage. Ich hatte mit ihm vereinbart, dass er erst dann meinen Arbeitgeber verklagen soll, nachdem ich den Antrag auf die Prozesskosten eingereicht habe und nachdem ich bei Ihm nochmal melde. Ich sehe es nicht ein, warum ich für die Kosten entgegenkommen soll, wenn er wegen seiner eigenen Interesse irgendwelche Klagen einbringt, ohne mich darüber zu informieren. Ausserdem hat er auch noch die Frechheit, die Verfahrenkosten von mir zu verlangen. Ich habe den Brief bzgl. der Verfahrenskostens für Anwalt vom Arbeitsgericht bekommen. Dabei hatte ich die Klage sofort zurückgenommen, nachdem ich vom Arbeitsgericht über die Klage gewusst habe. Was kann ich in diesem Fall machen ?
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Shiva108
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 08.01.06, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
An RAK wenden und wegen Täuschen bei der Staatsanwaltsanzeigen.

Shiva
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

@shiva: Mit den Augen rollen

Handelte es sich bei der Klage evtl. um eine Kündigungsschutzklage? Dann hat Ihr Anwalt, damit Ihnen wegen Fristversäumnissen keine Nachteile entstehen, womöglich Kündigungsschutzklage erhoben. Aus "eigenem Interesse" klagt ein Anwalt ganz sicher nicht. Ist denn Prozeßkostenhilfe bewilligt worden?
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lingathoti
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten. Es handelt sich hier um eine Kündigungsschutzklage. Aber er hat die Verreinbarung nicht einhalten, dass wir erst später klagen soll nachdem ich Antrag fuer die Prozesskostenhilfe vorgeliget habe. Ich kenne es, wegen der Frist, aber er hat mich bei der Beratung weder darauf angewiesen, noch mich davor gewarnt. Ich finde es nicht in Ordnung, dass er Klage erhebt und dass er nicht mal eine Kopie der Klage an mich geschickt hat und dass ich erst vom Gericht hoere, dass ich eine Klage erhoben habe.

Ich glaube, er hat sich ganz bestimmt an seine Anwaltsgebühre gedacht, weil ich einen Brief von Arbeitsgericht erhalten habe wegen "Feststellung der Gegenstandswert" von ca. 21000 Euro bzgl. dieser klage. Das ist etwas übertrieben, weil selbst wenn mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen würde, haette ich Anspruch auf maximal 6000 Euro.
Ich habe morgen einen Termin mit Anwalt vereinbart. Wenn er noch sich unvernünftig benimmt, wuerde ich zur RAK gehen.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

lingathoti hat folgendes geschrieben::
Danke für die Antworten. Es handelt sich hier um eine Kündigungsschutzklage. Aber er hat die Verreinbarung nicht einhalten, dass wir erst später klagen soll nachdem ich Antrag fuer die Prozesskostenhilfe vorgeliget habe. Ich kenne es, wegen der Frist, aber er hat mich bei der Beratung weder darauf angewiesen, noch mich davor gewarnt. Ich finde es nicht in Ordnung, dass er Klage erhebt und dass er nicht mal eine Kopie der Klage an mich geschickt hat und dass ich erst vom Gericht hoere, dass ich eine Klage erhoben habe.


Später wäre sicher nicht gegangen, da dann die Frist für das Erheben der Kündigungsschutzklage verwirkt gewesen wäre. Diesen Fristablauf kann man nicht dadurch verhindern, daß man abwartet, bis Prozeßkostenhilfe bewilligt ist. Daß der Anwalt nicht die genaue Vorgehensweise mit Ihnen abgesprochen hat, ist sicherlich nicht in Ordnung.

Zitat:
Ich glaube, er hat sich ganz bestimmt an seine Anwaltsgebühre gedacht, weil ich einen Brief von Arbeitsgericht erhalten habe wegen "Feststellung der Gegenstandswert" von ca. 21000 Euro bzgl. dieser klage. Das ist etwas übertrieben, weil selbst wenn mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen würde, haette ich Anspruch auf maximal 6000 Euro.


Der Gegenstandswert wird durch das Gericht festgesetzt und ergibt sich aus den Klageanträgen. Da kann der Anwalt nichts "drehen" um an mehr Gebühren zu kommen!

Zitat:
Ich habe morgen einen Termin mit Anwalt vereinbart.


Genau. Reden Sie mit ihm und lassen Sie sich seine Beweggründe erklären!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 00:13    Titel: Antworten mit Zitat

lingathoti hat folgendes geschrieben::
Ich glaube, er hat sich ganz bestimmt an seine Anwaltsgebühre gedacht, weil ich einen Brief von Arbeitsgericht erhalten habe wegen "Feststellung der Gegenstandswert" von ca. 21000 Euro bzgl. dieser klage. Das ist etwas übertrieben, weil selbst wenn mein Arbeitgeber mir eine Abfindung zahlen würde, haette ich Anspruch auf maximal 6000 Euro.


Gegenstandswert einer Kündigungsschutzklage ist AFAIK immer ein Jahresgehalt, weil sich der Regelfall der Kündigungsschutzklage auf Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses und nicht auf eine Abfindung richtet.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Gegenstandswert einer Kündigungsschutzklage ist AFAIK immer ein Jahresgehalt, weil sich der Regelfall der Kündigungsschutzklage auf Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses und nicht auf eine Abfindung richtet.


Oh, nein. Gegenstandswert einer Kündigungsschutzklage sind immer drei Monatsgehälter (es sei denn, das Arbeitsverhältnis war ein kurzes oder ein befristetes, welcher nach Kündigung nicht mehr drei Monate gedauert hätte). Hinzu kommt je nach Gericht (Rechtsprechung) ein Monatsgehalt für den Weiterbeschäftigungsantrag, für weitere Kündigungen während des Verfahrens, ein halbes Monatsgehalt für das Zeugnis,...

Abfindungen werden in der Tat nicht berücksichtigt.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Thx für die Korrektur. Cool
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