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Verfasst am: 04.01.06, 15:41 Titel: Vollkasko zahlt nur Teil des Schadens
ein Unfall passiert:
Autobahn gefahren, bremsen, auto kommt ins rutschen und
endet an Leitplanke
Schaden: Lenkung kaputt, einige Beulen, Kupplung kaputt.
Die Versicherung (Vollkasko) erstellt Gutachten Lenkung und Beulen werden uebernommen aber nicht die Kupplung.
Begründung : die Kupplung ist nicht durch den Unfall
kaputt gegangen, sondern durch allgemeinen Verschleiss.
Vor dem Unfall war die Kupplung heil, nachher nicht mehr, also doch Teil des Unfalls?
Was kann man tun, ohne zusätzliche Kosten zu haben?
Kann man das Auto schon mal reparieren -auf eigene kosten- und später
das ganze mit der Versicherung auskämpfen oder vernichtet man dann
Beweismittel?
Ich denke mal, dass die Versicherung ( oder der Gutachter ) dies gar nicht beurteilen kann ohne das komplette Getriebe auszubauen.
Das Getriebe muss vermutlich eh repariert werden, ob mit oder ohne Versicherung. Daher würde ich das ganze in einer Werkstatt ausbauen und von einem unabhängigen Experten überprüfen lassen. Der kann beurteilen, ob das normaler Verschleiss ist oder aber durch den Unfall verursacht wurde.
Da bei einem Kupplungsschaden in der Regel nur das Innenleben des Getriebes betroffen ist, kann man diese selbstverständlich als Beweis ausbewahren. _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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