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Verfasst am: 04.01.06, 21:19 Titel: Ausbruch aus einer intakten Beziehung
Hallo,
habe vor kurzem auf einer Infoveranstaltung einer Anwältin bezüglich Trennung/Scheidung vom "Tatbestand" "Ausbruch aus einer intakten Beziehung" gehört.
Nachdem es ja die Schuldfrage nicht mehr gibt soll dies ein Hintertürchen sein.
Wer kann mir dazu nähere Infos geben, wie ist das ganze dann zu handhaben?
Anmeldungsdatum: 01.12.2004 Beiträge: 257 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.01.06, 08:32 Titel:
Das ist nach meiner Erfahrung ganz vorsichtig zu handhaben.
Meine Noch brach schon während eines aufwändigen und teuren Umzugs der Familie aus, was erst später aufkippte und die Ehe beendete.
Da die Ausbruchstatbestände und die sonstigen recht krassen Umstände klar und nachweisbar auf der Hand lagen, habe ich das im Zusammenhang mit der Unterhaltsklage geltend gemacht, sehr wohl in dem Wissen, dass bei zu betreuenden minderjährigen Kindern die Familiengerichte eine ausgesprochene Beißhemmung haben.
Die Anwältin der Gegegenseite hat daraufhin ein unglaubliches Szenario entwickelt, das zeigen sollte, dass die Dame nicht aus einer intakten, sondern aus einer bereits völlig zerstörten Beziehung ausbrach. Der Leser darf raten, wer daran Schuld gewesen sein soll. Die Familienakte lag inzwischen sogar der Staatsanwaltschaft vor, die Gegenseite hat alle (alle!) Register gezogen, um das Tatbestandsmerkmal "intakt" auszuhöhlen.
In einem insgesamt auch wegen anderer Umstände sehr komplizierten Unterhaltsverfahren hat dann das OLG in den Vergleichsverhandlungen mit einer 10%-igen Minderung des EU gewinkt.
Das ging aber nur deshalb, weil das Fehlverhalten krass war und weil es während eines wichtigen Familienumzugs stattfand mit der richterlichen Frage "wenn die Ehe nicht mehr intakt war, warum haben sie dann diesen Schritt mit vollzogen?"
Deshalb: im Regelfall (sie oder er hat einen Neuen/eine Neue/ einen Seitensprung) greift das alles in der Prsxis nicht, das Merkmal "intakt" darf nicht unterschätzt werden.
Gruß
fontane
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