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sowohl der Name einer GmbH als auch der Sitz einer GmbH werden im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Daher ist sowohl eine Namensänderung als auch eine Sitzverlegung gleichbedeutend mit einer Änderung des Gesellschaftsvertrages. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages ist ein Grundlagengeschäft, da hierdurch die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses geändert werden. Grundlagengeschäfte bedürfen grundsätzlich der Zustimmung aller Gesellschafter, um wirksam zu sein. Allerdings kann im Gesellschaftsvertrag bestimmt sein, daß zu bestimmten Punkten des Gesellschaftsvertrages nicht alle Gesellschafter zustimmen müssen, sondern lediglich eine qualifizierte Mehrheit.
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