Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - GbR Gehaltszahlung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

GbR Gehaltszahlung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
irmi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 11:48    Titel: GbR Gehaltszahlung Antworten mit Zitat

Hallo
Wenn ein Gbr Partner den anderen kündigt wegen Vertragsbruch, auf anrat eines Rechtsanwaltes, wie ist das dann mit der Zahlungsverpflichtung gegenüber den ehemaligen Angestellten,dem Finanzamt und sonstigen Gläubigern?
Z.B. der gemeinsamen einstigen Angestellten stehen noch Zahlungen für 4 nicht genommene, sowie 2 Tage Gehalt für Dez. zu über 341 €. Das Geschäftskonnto ist leer.
Soll nun der zahlungswillige GbR-ler das ganze Geld oder nur die hälfte also 170,50€ der ehemaligen angestellten überweisen um eine Klage seitens der Angestellten zu verhindern? oder den vollen betrag über 341€ und dann beim gekündigten GbR-ler einklagen? Vom gekündigten GbR-ler sind keine freiwilligen Zahlungen zu erwarten! Der andere möchte aber keinen Ärger mit den Ämtern und der Angestellten.
Wie ist das mit den Steuerforderungen die noch die GbR betreffen. Im GbR- Vertrag wurden 50-50% der Einnahmen und der Verpflichtungen geregelt.
Und wie ist das mit dem Finanzamt soll er auch nur 50% der Steuerschuld bezahlen oder auslegen und einklagen beim anderen?
Über Beantwortung meines Beispiels wäre ich sehr sehr dankbar!
Liebe Grüße Irmi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 17:17    Titel: Re: GbR Gehaltszahlung Antworten mit Zitat

Hallo,

die Gesellschafter der GBR haften im Außenverhältnis gesamtschuldnerisch.

Die Gläubiger der GBR (Bank, Mitarbeiter, Lieferanten, Finanzamt etc.) können (und werden) sich daher an den Zahlungswilligeren und Zahlungsfähigeren der Gesellschafter halten.

Also: Zur Vermeidung von (Rechts-)streit lieber zahlen und Forderungen bei den anderen Gesellschaftern selbst geltend machen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
irmi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die hilreiche Antwort!
Gruß Irmi
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.