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Verfasst am: 05.01.06, 18:01 Titel: Dozententätigkeit und Versicherungspflicht bei BfA
Hallo,
ich bin in den vergangenen Jahren häufig als freiberuflicher Dozenzt tätig gewesen.
Eine Beratung zu Folge konnte man sich von der Rentenpflich befreien lassen. Ich sollte in jedem Fall davon befreit sein. Habe dummerweise keinen Befreiungantrag gestellt. Die Frist soll abgelaufen sein.
Habe ich noch eine Chance mich davon zu befreien.
Gruß und Dank im Vorraus. _________________ Werner
Der Termin war der 30.9.2001 und ist in der Tat vorbei.
Von wem stammte denn die Beratung? Von der BfA selbst? Dann könnte der sozialrechtliche Herstellungsanspruch in Betracht kommen, oder Befreiungsantrag könnte als gestellt gelten.
Für die Befreiung waren aber neben dem Antrag noch eine Reihe weiterer Bedingungen erforderlich.
Das war ein freier Berater, von der Schule beauftragt. Er hatte ja auch vom Befreiungsantrag gesprochen. Nur ich habe es versäumt.
Was für mich nicht nachzuvollziehen ist, dass etwas, was vorher rechtens war, wegen Fristablauf nun unrechtens wird. Was ist da mit Gleichbehandling usw.?
Wenn nach Fristablauf Kosten für die Antragsbearbeitung entstehen, ist es doch Strafe genug!
Die Bedingungen für einen erfolgreichen Antrag sind meiner Kenntnis nach völlig ausreichend.
Ich frage mich, ob ich auf der o.g. Äußerung (Gleichbehandlung), Chancen habe, gegen die mir vorgetragenen Ansprüche zu Klagen? Ich kann doch nicht 25 Jahre nachweislich private Vorsorge treiben und auf einmal für 5 Jahre rückwirkend zur Zahlung gebeten werden, wobei die Dozententätigkeit nur ein Teilaspekt meiner freiberuflichen Arbeit war.
@FM
Danke für Deine Antwort
Gruß und Dank im Vorhinein für ev. weitere Antworten _________________ Werner
Das war ein freier Berater, von der Schule beauftragt. Er hatte ja auch vom Befreiungsantrag gesprochen. Nur ich habe es versäumt.
Was für mich nicht nachzuvollziehen ist, dass etwas, was vorher rechtens war, wegen Fristablauf nun unrechtens wird. Was ist da mit Gleichbehandling usw.?
Tja, die Gleichbehandlung besteht darin, daß der Stichtag für alle Betroffenen galt. Ungerecht behandelt fühlten sich viele, die am 31.12.1998 nicht versicherungspflichtig waren (eine der Voraussetzungen für die Befreiung, wozu das Sozialgericht Berlin mal meinte: "Am 31.12.1998 war Sylyester. An diesem Tag war vermutlich kein freiberuflicher Dozent tätig in seinem Beruf.") Viele von ihnen haben geklagt, in der Regel ohne Erfolg. Diese Betroffenen konnten den Termin gar nicht einhalten.
Schaut schlecht aus, wenn Sie keinen anderen Befreiungsgrund finden (z.B. Geringfügigkeit der Tätigkeit - wobei hier nur die Lehrtätigkeit zählt, nicht die "anderen Aspekte" - oder Beschäftigung eigener Arbeitnehmer).
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