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Verfasst am: 06.01.06, 01:22 Titel: Vergiftet in Kamerun - Wer spricht Recht?
Hallo!
Jemand ist gestorben, weil er in Kamerun vergiftet worden ist. Nun will eine Hinterbliebene selbst nach Kamerun, um zu klären, wer es war und warum er es getan hat, weil sie meint das kamerunsche Rechtssystem würde gegen so etwas nichts unternehmen. Ich kann mir das nicht vorstellen, schließlich geht es hier um einen Todesfall. Wäre es auch möglich, dass der Täter nach deutschem Gesetz verfolgt wird, schließlich war derjenige, der umgebracht wurde, deutscher Staatsbürger.
Ich brauche schnellstmöglichst eine Antwort, denn ich will unbedingt verhindern, dass sie allein dort runter fährt um die Sache zu klären. Danke!
Vielleicht hilft Ihnen folgender Paragraph weiter:
Zitat:
§ 7 StGB
Geltung für Auslandstaten in anderen Fällen
(1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
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