Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - KFZ-Leasing Ende: Händler stellt Schäden voll in Rechnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

KFZ-Leasing Ende: Händler stellt Schäden voll in Rechnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Olaf1234
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 06.01.06, 01:46    Titel: KFZ-Leasing Ende: Händler stellt Schäden voll in Rechnung Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich habe nach 3 Jahren Laufzeit und 35.000 km Laufleistung ein (gewerblich) geleastes Fahrzeug (französischer Kastenwagen) an den Händler zurückgegeben.
Der Händler hat nun ohne Rücksprache mit mir sämtliche Mängel (alle optisch) vollständig beseitigt bzw. beseitigen lassen und mir eine Rechnung mit den vollen Kosten geschickt, insgesamt knapp 1.100,- Euro (Montage, Lackierer usw.)

Ich habe dem Händler mitgeteilt, dass ich nicht bereit bin, für diese Schäden die volle Summe zu bezahlen.

Kann man in dieser Situation nun noch ungefähr abschätzen, wie hoch der von mir zu zahlende Minderwert ist?

Unterschrieben habe ich nichts, die Schäden sind danach von ihm beseitigt worden, der Wagen ist wohl schon wieder verkauft.
Ich möchte jedoch fair sein und einen korrekten Betrag bezahlen, auch wenn der Händler ganz offensichtlich versucht, mich übers Ohr zu hauen.

Hier die Einzelheiten:

Bei der Rückgabe zeigte mir der Werkstattmeister folgende Mängel:

1. Lackschaden an der Stoßstange vorne, rechts: ca. 2x3 cm Fläche mehr oder weniger "abgeschabt"
2. Lackschaden an der Stoßstange vorne, links: Kratzer auf einer Fläche von ca. 10 x 10 cm
3. kleine Einbeulung (ca. 1 cm Durchmesser, ca. 3 mm tief, in ca. 1 m Höhe) am Kotflügel hinten links (der Optik nach zu urteilen ein typischer Schaden von Einkaufswagen beim Supermarkt)
4. Kotflügel hinten rechts, ganz unten, Blech auf einer Länge von ca. 20 cm eingedrückt bzw. ein-"geknickt", ein gerader Knick
5. Reifen angeblich "total verschlissen" (noch knapp 4 mm Profil)

Punkt 1 und 2 habe ich dort zum ersten mal gesehen. Die sind mir nie aufgefallen, da sie so weit unten sind, in der Rundung , dass man sie nicht sieht, wenn man "normal" vorm Fahrzeug steht. Beim Händler war das alles auf der Hebebühne, also auf Kopfhöhe.

Punkt 5 ist inzwischen geklärt, nachdem ich dem Händler gesagt habe, dass mein Reifenhändler, der für mich die Reifen von 3 Fahrzeugen lagert/wechselt usw., schallend anfing zu lachen, als ich ihm sagte, diese Winterreifen (die er ca. 4 Wochen zuvor wieder aufgezogen hat), seien "total verschlissen".
Danach meinte der Autohändler, das hätte er nie gesagt, bietet mir nun sogar 200,- Euro, wenn ich ihm neben den Sommerreifen (die ich ihm inzwischen gebracht habe) auch noch die Winterreifen (die, die drauf waren, angeblich verschlissen) gebe.

In der Rechnung ist auch eine "Innen- und Polsterreinigung" aufgeführt, ca. 120,- Euro.
Mal abgesehen davon, dass ich das Fahrzeug 1x wöchentlich innen und außen reinigen lasse, kann ich mich entsinnen, dass der Beifahrersitz Flecken aufwies.
Ob der Betrag ok ist, wage ich zu bezweifeln, aber naja, kann ich nicht beurteilen.

Aufgeführt ist des Weiteren eine Außenreinigung für auch ca. 120,- Euro.
Dieser Punkt ist aus meiner Sicht ok, da ich viele Klebereste der Umrandung der von uns selbst entfernten Beschriftungs(Werbe)folien übersehen hatte, bedingt durch die Witterungsverhältnisse mit Schnee/Matsch/Schmutz, war schon dunkel usw.
Im Werkstattlicht sah man alles genau.

#

Ich habe bereits 4 Fahrzeuge in den letzten 6 Jahren bei dem Händler geleast, es gab nie Probleme. Dieses Fahrzeug ist in einem deutlich besseren Zustand als alle vorherigen.
Ich sags mal so: der Wagen sah wirklich top aus, sehr gepflegt; sogar so gut, dass ich ihn eigentlich erst übernehmen wollte, mir war nur der Preis zu hoch.
Ich vermute, dass dies die Rache des Händlers ist, weil ich nach 6 Jahren zu einem anderen Händler einer weiteren französischen Automarke gewechselt bin, da das Leasingangebot dort um sage und schreibe mehr als 50,- Euro pro Monat günstiger ausfiel.

Was kann ich nun machen?

Gruß
Olaf
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 06.01.06, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Preisfrage ist nun, ob Du in einem Rückgabeprotokoll die Mängel akzeptiert hast und einer Behebung durch den Händler zugestimmt hast.

Im übrigen wäre auch zu prüfen gewesen, inwieweit die Schäden noch vertragsgemäß sind oder nicht. Der Händler muß nachweisen, daß die Schäden nicht mehr vertragsgemäß sind. Im Streitfall kann das z.b. nur ein Sachverständiger machen. Da der Wagen aber bereits repariert und verkauft wurde, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Also ist der Nachweis durch den Händler nicht mehr zu führen. Er hat sich selbst der Chance beraubt, sein Forderung glaubhaft zu machen.

Die Kosten für die Mängel ansich mußt Du nicht tragen, sondern nur den Minderwert, der sich ergibt, wenn das Fahrzeug ohne Reparatur verkauft worden wäre.

HIerzu folgendes Urteil:

"Nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) kann der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. "

Die Beweispflicht liegt aber nun beim Händler.

Der Händler hat hier schlechte Karten noch irgendwelche Forderungen zu stellen.

Um den guten Willen zu demonstrieren, was auch in einem eventuellen Verfahren vor Gericht immer gut ankommt, ist dem Händler einen Vergleich vorzuschlagen.

Ich würde ihm maximal 200 € anbieten, da seine Forderung auf sehr wackligen Füßen steht.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Olaf1234
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christoph !

Danke für Deine Antwort.

Christoph hat folgendes geschrieben::
Die Preisfrage ist nun, ob Du in einem Rückgabeprotokoll die Mängel akzeptiert hast und einer Behebung durch den Händler zugestimmt hast.


Nein, ich habe nichts unterschrieben.

Christoph hat folgendes geschrieben::
Der Händler muß nachweisen, daß die Schäden nicht mehr vertragsgemäß sind. Im Streitfall kann das z.b. nur ein Sachverständiger machen. Da der Wagen aber bereits repariert und verkauft wurde, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Also ist der Nachweis durch den Händler nicht mehr zu führen. Er hat sich selbst der Chance beraubt, sein Forderung glaubhaft zu machen.


Muss das zwingend ein Sachverständiger sein? Kann er den Schaden nicht durch Aussagen des Lackierers sowie durch den Händler, der den Innenraum gereinigt hat, nachweisen?
Nebenbei bemerkt: der Autohändler ist ein Familienbetrieb, "meine" Verkäuferin ist Familienmitglied. Der Händler, der den Innenraum gereinigt hat (so ein Blödsinn), ist ebenso zufällig ihr Ehemann mit seinem Geschäft schräg gegenüber.
Mir wäre im Fall der Fälle ein Sachverständiger lieber gewesen.

Christoph hat folgendes geschrieben::
Die Kosten für die Mängel ansich mußt Du nicht tragen, sondern nur den Minderwert, der sich ergibt, wenn das Fahrzeug ohne Reparatur verkauft worden wäre.


Genau so habe ich mir das auch gedacht (nach dem Studieren einiger Beiträge hier im Forum).

Christoph hat folgendes geschrieben::
Um den guten Willen zu demonstrieren, was auch in einem eventuellen Verfahren vor Gericht immer gut ankommt, ist dem Händler einen Vergleich vorzuschlagen.
Ich würde ihm maximal 200 € anbieten, da seine Forderung auf sehr wackligen Füßen steht.


Ich sage eigentlich immer, dass mein Wort mehr wert ist als der ausgeklügeltste Vertrag, daher würde ich dem Händler normalerweise gerne den "korrekten" Betrag für die Wertminderung zahlen.
Kann man nicht irgendwie abschätzen, wie groß die Wertminderung ist, wenn man den Wert der Reparaturen kennt?

Der Wagen hat einen Zeitwert von ca. 7.500,- Euro. Ich persönlich wäre, wenn ich den Wagen irgendwo kaufen würde, mit einem Nachlaß von ca. 300,- bis 350,- Euro für die Schäden sehr zufrieden gewesen.
Naja, ok, je länger ich darüber nachdenke, wie der/die versucht mich zu veräppeln, desto mehr frage ich mich, ob meine prinzipielle Korrektheit hier noch angebracht ist...

Gruß
Olaf
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu Deinen Fragen folgendes:

Muss das zwingend ein Sachverständiger sein? Kann er den Schaden nicht durch Aussagen des Lackierers sowie durch den Händler, der den Innenraum gereinigt hat, nachweisen?

Nein, das reicht nicht, wenn es zum Streit kommt. Besser sind dann die speziellen Gutachten, die von Prüfern beim TÜV oder bei der DEKRA erstellt werden. Die haben spezielle Prüfverfahren, wenn es um Leasingrückläufer geht.

Der Wagen hat einen Zeitwert von ca. 7.500,- Euro. Ich persönlich wäre, wenn ich den Wagen irgendwo kaufen würde, mit einem Nachlaß von ca. 300,- bis 350,- Euro für die Schäden sehr zufrieden gewesen.


Auch da könnte nur der TÜV oder die DEKRA weiterhelfen.

Naja, ok, je länger ich darüber nachdenke, wie der/die versucht mich zu veräppeln, desto mehr frage ich mich, ob meine prinzipielle Korrektheit hier noch angebracht ist..

Bingo. Genau das ist es, warum ich an Deiner Stelle maximal die 200 € anbieten würde. Ohne Anerkennung einer Rechtsschuld und nur um den guten Willen zu demonstrieren, bzw. um im Vorfeld schon mal zu demonstrieren, das Dir an einem Vergleich gelegen ist.

Hier dürfte das Problem darin liegen, daß der Autohändler scheinbar überhaupt keine Ahnung vom Leasinggeschäft hat. Aber das ist sein Problem und nicht Deins.

Also würde ich der Rechnung widersprechen, aus den hier erläuterten Gründen, und ihm nur die 200 € anbieten, falls Du das noch machen möchtest.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Olaf1234
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christoph !

Christoph hat folgendes geschrieben::

Hier dürfte das Problem darin liegen, daß der Autohändler scheinbar überhaupt keine Ahnung vom Leasinggeschäft hat.

Genau das habe ich vergangenen Montag der Verkäuferin auch gesagt, als sie mich im Büro "besucht" hat, um eine "Einigung zu erzielen".
Sie redete immer wieder davon, dass das "so üblich" sei, dass der bisherige Kunde die Schäden voll bezahlt und der nächste Kunde, also der spätere Käufer des zurückgegebenen Fahrzeuges, den Wagen in einem einwandfreien Zustand bekäme.
Ich habe ihr erklärt, dass ich noch nie erlebt habe, dass ich bei einem gebrauchten Fahrzeug einen Preisnachlass vom Händler bekäme, der genau der Beseitigung der Mängel über eine Fachwerkstatt entspräche.
Sie meinte daraufhin, bei ihr sei das so üblich.
Ich glaube, die kennen sich schon aus, aber nutzen die Unwissenheit der Kunden aus.

Ich habe bereits ein Schreiben fertiggestellt und werde das Montag per Fax/Post absenden.

Gruß + Danke
Olaf

PS: Klasse Forum !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 08.01.06, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

Jo, genau nach dem Motto, daß ist so üblich und "das haben wir schon immer so gemacht".

Wobei andererseits auch viele LN nicht um ihre Rechte wissen.

Aber dafür gibt es ja das Forum hier Winken
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Olaf1234
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Schreiben ist weg + angekommen, per Fax + per Post.

Anruf vom Händler, diesmal vom Familien- und Firmenchef:
er hätte mein Schreiben vorliegen und "mitbekommen", dass ich mir mit seiner Schwester "nicht ganz einig" wäre.

Er wollte mir erklären, dass alles rechtens ist, immer so gemacht wird, die Schäden nunmal da sind ...
Er meinte, dann müssten wir einen Gutachter beauftragten, ich könne vorschlagen, ob Dekra oder Tüv, beide wären wöchenlich sowieso bei ihm. Des Weiteren schlug er vor, dass man sich die Kosten dafür teilen kann.

Interessant finde ich die Tatsache, dass es nun doch plötzlich möglich ist, einen Gutachter den Wagen beurteilen zu lassen: seine Schwester hatte mir letzte Woche noch erklärt, dies sei nicht mehr möglich, da die Schäden bereits beseitigt seien und der Wagen verkauft wurde.
Nun erfahre ich, dass der Wagen zwar verkauft, die Schädern aber eben nicht beseitigt wurden.

Naja, jedenfalls gabs dann kurz später ein Fax von ihm:

"... um die Rücknahme des Fahrzeugs ... zu einem für beide Seiten einvernehmlichen Endergebniss zu bringen, teilen wir Ihnen mit, das wir uns entschieden haben, über den resultierenden Minderwert, einen rechtskonformen Nachweis von der Dekra oder dem TÜV erstellen zu lassen. -wie in Ihrem Schreiben vom 07.01.2006 gewünscht.
Bitte teilen Sie uns mit, welchen Gutachter wir mit der Erstellung beauftragen sollen. "

Ich habe ihn in meinem Schreiben jedoch nicht nach Dekra oder Tüv, sondern lediglich um einen rechtskonformen Nachweis gebeten, da er diesen meiner Meinung nach bisher nicht erbracht hat:
er hat mir ja nur eine "Kundendienstrechnung" geschickt, für die einzelnen Reparaturen (die nach neuesten Erkenntnissen ja anscheinend gar nicht ausgeführt worden sind.

Dies ist doch kein rechtskonformer Nachweis im Sinne des Leasing, oder sehe ich das falsch?
Muss ich nun überhaupt einen Gutachter beauftragen oder bezahlen, wenn er noch nichtmal seiner ersten Verpflichtung nachgekommen ist?
Sicherlich, im Leasingvertrag steht:

"Über den Zustand des Fahrzeugs wird bei Rückgabe ein gemeinsames Protokoll der Lieferfirma und des Leasingnehmers angefertigt und von beiden Parteien ... unterzeichnet. (hab ich an dem Tag nicht gesehen und nicht unterschrieben)
In Zweifelsfällen entscheidet ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen. Die Kosten hierfür trägt der Leasingnehmer."

Strittig sind hier jedoch nicht die Positionen des Protokolls, sondern der Wert dieser Positionen.

Was nun ?

Gruß
Olaf


###
Wen es interessiert, hier mal der vorab erfolgte "Vorschlag" seiner Schwester:
Ich habe ihm erklärt, dass ich mich bös verar***t fühle, auch von seiner Schwester. Deren "Vorschlag" einige Tage zuvor war:
- 400,- Euro Nachlass von der Rechnung
aaaaber:
"eigentlich wäre die Rechnung ja höher" gewesen, man hätte mir nicht die vollen Arbeitszeiten berechnet. Die Rechnung wär eigentlich nicht 1100,-, sondern 1400,-.
Daher soll ich dann nach den 400,- Euro Nachlass noch 1000,- zahlen.
(Ich glaub es hackt)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Unabhängig von diesem Geeiere vom Händler, muß der LN soundso keine Reparaturkosten bezahlen, sondern nur den sog. Minderwert. Das hat der Händler scheinbar noch garnicht begriffen.

Der Gutachter ist jetzt nur dazu da, festzustellen, wie hoch der Minderwert ist. Und der muß vom LN dann ersetzt werden.

Dies wäre dann ein rechtskonformer Nachweiß.

Es wäre an der Stelle für Dich schonmal ganz hilfreich herauszufinden zu welchem Preis das Auto schon verkauft wurde, ohne repariert worden zu sein.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Olaf1234
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christoph !

Vielen Dank für Deine Antwort.

Christoph hat folgendes geschrieben::
Dies wäre dann ein rechtskonformer Nachweiß.

Ok, dann muss ich das sicherlich bezahlen, da ich dies in meinem Schreiben gefordert habe.


Christoph hat folgendes geschrieben::
Es wäre an der Stelle für Dich schonmal ganz hilfreich herauszufinden zu welchem Preis das Auto schon verkauft wurde, ohne repariert worden zu sein.

Ok, klingt logisch. Werde mal schauen, was ich rausbekomme.

Gruß + Danke
Olaf
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte schön, gern geschehen.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.