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Privater Gemeinschafts-Eigentümerweg und der Winterdienst

 
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Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.01.06, 14:30    Titel: Privater Gemeinschafts-Eigentümerweg und der Winterdienst Antworten mit Zitat

Frage Wer kann mir hier einmal aus eigener Erfahrung einen Ratschlag zu einem nicht, oder doch auch auf einem privaten Gemeinschafts-Anliegerweg durchführen zu müssenden Winterdienst machen?

Ich habe folgendes Problem:
Wir hatten mit unseren derzeit noch weiteren drei Anliegern mit dem Kauf jeweils eines eigenen Baugrundstücks, dass aus einer Teilung eines großen Grundstückes hervorging auch jeweils ein viertel Miteigentum an einem insgesamt von einer öffentlichen Straße abzweigenden 80 Meter langen und 4 Meter breiten Gemeinschaftsweg erhalten.

Aus heutiger Sicht hatten wir wohl in großer Dummheit, uns mit den zukünftigen neuen Nachbarn nicht schon von Anfang an auch verfeinden zu wollen, deshalb auch vor ca. 15 Jahren auch unbedingt den Abschluss eines Gemeinschaft-Vertrages zur Regelung aller Fragen am Gemeinschaftsweg durchgesetzt.

Dieser Leichtsinn wurde uns dann allerdings zum Verhängnis, da bis heute dieser damals nur als Baustraße mit Schotter hergestellte Gemeinschaftsweg so verblieben ist und durch regelrechtes rasantes Autofahren heute in eine kaum noch begeh- und befahrbare Mondlandschaft verwandelt wurde zumal zwei dieser lieben Nachbarn ständig bei Nacht und Nebel irgend welchen alten privaten Bau- und Ziegelschutt auf den Weg kippen.

Dies zur Folge hatte ich mir nun deshalb über eines etwa 8 cm hoch aus dem Weg heraustragenden und durch die Winterverhältnisse stark vereisten Kalksandstein am 29.11.2005 den rechten Oberarm gebrochen.

Ungeachtet, dass wir uns zwar selbst gegen jede Haftbarmachung für derartige Schaden versichert haben tritt diese Versicherung nicht auch für eigene Schäden auf den auch uns mit gehörenden Weg ein.

Da wir im Prinzip so gut wie nur allein schon jahrelang den Weg zumindestens zum Teil von Schnee beräumen und auch steht zumindestens ein Stück des Weges bestreuen, stellt sich uns die Frage, ob ich nun einfach Pech mit meinem Armbruch gehabt habe und auch damit weiter leben muss Knochenbrüche erleben zu können, oder ob ich nicht auch letztlich auch einen oder alle drei dieser noch anderen Miteigentümer haftbar machen weil einfach keinerlei Winterdienst von Ihnen ausgeführt wird indem sie selbst nur Auto fahren oder einen mir nicht zugänglichen Hinterausgang benutzen?

Möglicherweise hat nun einfach jeder von uns Anliegern eine dementsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen, aber keine zahlt jemals einen Schaden weil jeder von uns auch Miteigentümer des Weges ist !

Über Ratschläge aller Art wäre ich sehr dankbar.
_________________
Meinungen und Stellungsnahmen sind erwünscht.
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Thom
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es nun einen Gemeinschaftsvertrag oder hat wie im letzten Satz beschrieben jeder einen einzelnen?
Gemeinschaft= Haftung 0
Einzeln= Haftung 1
_________________
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