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folgendes Scenario: Familie X kauft eine Haus, die bestehende Gebäudeversicherung wird jedoch nicht übernommen, sondern eine neue abgeschlossen.
Während der Renovierungsarbeiten stellt sich heraus, dass in einem Zimmer ein Wasserschaden vorhanden ist. Der ehemalige Besitzer hat den Schaden nicht bemerkt, da vor dieser Wand ein Möbel stand. Um den Schaden näher in AUgenschein zu nehmen, klopft Herr X den Putz an dieser Wand ab und entdeckt ein durchgeroststes Heizungsrohr und ein angerostetes Abflussrohr. Der ehemalige Besitzer ist leider in der Woche vor Ablauf der alten Versicherung in Urlaub, so dass der Schaden nicht gemeldet werden kann.
Familie X kontaktiert den alten Besitzer nach dessen, der auch prompt mit seiner alten Versicherung spricht. Die Versicherung weigert sich aber nun, den offensichtlichen Altschaden zu tragen mit dem Hinweis, dass der Vertrag ausgelaufen sei (wie das Wasser in der Wand ...) und ein solcher Schaden bis zum Ende der Vertragslaufzeit hätte gemeldet werden müssen. Familie X müsse schon beweisen, dass es sich um eine Altschaden handelt.
Gibt es eine Frist, in der eine alte Gebäudeversicherung noch für die Regelung eines nachweislich alten Schadens herangezogen werden kann?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 06.01.06, 19:35 Titel:
Hi,
schon etwas eigenartig...wieso konnte man dem Versicherer nicht den Schaden melden?
Wenn Sie sich entschieden haben eine neue Police abzuschließen, dann doch wohl aufgrund Kenntnis von der alten, oder nicht?
Im Bereich Gebäudeversicherung ist mir nicht bekannt, daß es so was wie eine 'nachvertragliche Haftung' und schon gar nicht bei Eigentumswechsel gibt.
Die Familie X wird doch genügend Zeugen haben, die den 'Altschaden' bestätigen können. Dann haben Sie doch den Beweis.... Dranbleiben!
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