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Roter Blitz Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 06.01.06, 20:08 Titel: E-Mail´s und Bankdaten im I-Net einstellen |
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Guten Tag.
Ich wollte einmal nachfragen, ob es rechtlich in Ordnung ist, einen E-Mail Verkehr zwischen mir und einer anderen Person im Internet zu veröffentlichen?!?!?!?
Das gleiche gilt für einen Überweisungsträger, der von mir an meine Bank weitergereicht wurde. Also mein Privatbesitz ist.
Auf allen Dokumenten wurden persönliche Angaben wie Name, Adresse, usw. verwischt (unleserlich gemacht).
Lediglich auf dem Überweisungsträger kommt der private Name von mir und auch von der Gegenperson leserlich vor. Alle anderen Angaben, die die Gegenperson betreffen, wurden unleserlich gemacht.
Könnte diese Gegenperson mich nun verklagen?
Vielen Dank für die Antworten
MfG
Roter Blitz
P.S: Es handelt sich hier um eine Privatperson, dessen Name nicht rechtlich geschützt ist, und auch sonst oft im Internet auftaucht. (Siehe Google) |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 06.01.06, 20:45 Titel: |
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Und warum will man sowas tun?
Gibt nur Ärger. |
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Roter Blitz Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 06.01.06, 21:04 Titel: |
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Hallo.
Dabei geht es um einen Streitfall bei E-Bay.
Mein Gegenpartner will mich um meine Ware, bzw. um mein Geld prellen.
Da die Bewertungszeile nicht sehr groß ist, habe ich das ganze auf eine eigene HP weiter verfasst. Um den ganzen Hergang für andere User ersichtlich zu machen.
Aber die Frage ist ja nicht, warum man soetwas macht, sondern, was kann rechtlich gesehen passieren?!?!?!?!?
Vielen Dank
MfG
Roter Blitz |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 06.01.06, 21:33 Titel: |
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Und warum machen sie dann nicht alle persönlichen Daten unleserlich? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 06.01.06, 21:47 Titel: |
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Roter Blitz hat folgendes geschrieben:: | Da die Bewertungszeile nicht sehr groß ist, habe ich das ganze auf eine eigene HP weiter verfasst. |
Schlechte Idee. Bewertungskommentare mit URLs drinne hat Internetauktionshaus [Name geändert] schon immer auf Antrag gelöscht - AGB-Verstoß. Braucht die Gegenseite also nur einmal kurz bei Internetauktionshaus [Name geändert] anklopfen... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Roter Blitz Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 06.01.06, 21:51 Titel: |
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Echt?
Hab ich noch gar nicht gesehen. Naja, dafür is es nun schon zu spät.
Aber mal davon abgesehen.
Was kann mir da im schlimsten Fall passieren?
MfG
Roter Blitz |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 06.01.06, 21:54 Titel: |
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Roter Blitz hat folgendes geschrieben:: |
Was kann mir da im schlimsten Fall passieren?
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Im schlimmsten Fall tippe ich auf §187 StGB und 5 Jahre Gefängnis. Bietet jemand mehr?  |
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Roter Blitz Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 19
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Verfasst am: 06.01.06, 22:03 Titel: |
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Wie jetzt?!?!?!?!
Bin ja kein Raubkopierer.
Ne. Jetzt mal im Ernst, was könnte da auf mich zu kommen?
MfG
Roter Blitz |
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BuGeHof FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 04.03.2005 Beiträge: 2086
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Verfasst am: 07.01.06, 23:48 Titel: Re: E-Mail´s und Bankdaten im I-Net einstellen |
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Roter Blitz hat folgendes geschrieben:: | Ich wollte einmal nachfragen, ob es rechtlich in Ordnung ist, einen E-Mail Verkehr zwischen mir und einer anderen Person im Internet zu eröffentlichen?!?!?!? |
Im Rahmen des Erlaubten ist das problemlos möglich.
Zitat: | Das gleiche gilt für einen Überweisungsträger, der von mir an meine Bank weitergereicht wurde. Also mein Privatbesitz ist.
Auf allen Dokumenten wurden persönliche Angaben wie Name, Adresse, usw. verwischt (unleserlich gemacht).
Lediglich auf dem Überweisungsträger kommt der private Name von mir und auch von der Gegenperson leserlich vor. Alle anderen Angaben, die die Gegenperson betreffen, wurden unleserlich gemacht.
Könnte diese Gegenperson mich nun verklagen? |
Ja, aber nicht schon allein deswegen, weil diese (Privat-)Person über die Nennung ihres Namens erkennbar gemacht würde. Allerdings dann, wenn die Veröffentlichung der gesamten Darstellung ihre Persönlichkeitsrechte in rechtswidriger Weise verletzen würde. Das dürfte vermutlich immer schon dann der Fall sein, wenn die andere Person nicht geschäftsmäßig öffentlich in Erscheinung getreten ist, und die fragliche Überweisung "nur" an eine privat tätige Person gerichtet war.
mbG |
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Doc_Debil FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 54 Wohnort: Greifswald
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Verfasst am: 19.01.06, 22:29 Titel: Veröffentlichen von Emails |
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Ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen.
Fällt das Veröffentlichen / Weiterleiten / Verbreiten / Zugänglich machen von Emails / Privatnachrichten in Foren und dergleichen unter Art.10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) oder unterliegt es einer anderen Norm?
Oder ist es durchaus erlaubt private Emails zu veröffentlichen / zu verbreiten? |
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selbstdenker Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 267
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Verfasst am: 28.01.06, 21:56 Titel: Re: Veröffentlichen von Emails |
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Doc_Debil hat folgendes geschrieben:: | Ich würde das Thema gerne nochmal aufgreifen.
Fällt das Veröffentlichen / Weiterleiten / Verbreiten / Zugänglich machen von Emails / Privatnachrichten in Foren und dergleichen unter Art.10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) oder unterliegt es einer anderen Norm?
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Die Gültigkeit dieser Norm endet mit der Ankunft beim Empfänger.
Doc_Debil hat folgendes geschrieben:: |
Oder ist es durchaus erlaubt private Emails zu veröffentlichen / zu verbreiten?
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Das kommt darauf an, was in den eMails steht. Handelt eine Person geschäftlich und sind in den Mails nur dies betreffende Darstellungen erhalten (z.B. Behaupten des Nichteinganges der Zahlung e.t.c.) nicht jedoch Dinge wie: "Leider bin ich zuckerkrank/Alkoholiker und kann deshalb nicht jeden Tag zur Bank." dann steht der Veröffentlichung nichts entgegen:
Artikel 5 GG gibt die Antwort: http://dejure.org/gesetze/GG/5.html in Absatz 2 findest Du die Grenzen: persönliche(!) Ehre und natürlich kannst Du nicht einfach über persönliche(!) Lebensumstände einer nicht prominenten Person berichten.
Handelt diese Person geschäftlich, und das ist bei einem Verkauf via Internetauktionshaus [Name geändert] sehr oft annehmbar, dann sollte Dein Bericht sich auf dieses konzentrieren. Es genügt also, wenn entsprechende Stellen gelöscht werden.
BGH:
Zitat: |
So begründe nur das Feststellen eines Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht noch kein Unterlassungsurteil. Stattdessen muss auf Grundlage einer Güterabwägung im Einzelfall und unter Berücksichtigung möglicher schutzwürdiger Interessen der Gegenseite entschieden werden.
Nach Auffassung des BGH treffe das Persönlichkeitsrecht für die Klägerin nur vermindert zu, da "weder der Kernbereich der Privatsphäre berührt, noch ihr räumlich gegenständlicher Schutzbereich nachhaltig beeinträchtigt" wurden.
[...]
Als schützwürdiges Interesse der Gegenseite sei das Recht auf Pressefreiheit zu nennen. Diesbezüglich gilt folgendes: "Je größer der Informationswert für die Öffentlichkeit ist, desto mehr muss das Schutzinteresse desjenigen, über den informiert wird hinter den Informationsbelangen der Öffentlichkeit zurücktreten." Es gilt auch der Umkehrschluss.
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So. Das sind also die Grundregeln des BGH, an die sich im Interesse einer Rechtsfortschreibung niedere Gerichte halten sollen... Presse ist übrigens, "wer der Öffentlichkeit berichtet". Es gibt keine Zwangsmitgliedschaft, keinen formellen Ausweis (Sämtliche "Presseausweise" werden von irgendwelchen Vereinen ausgestellt und beinhalten im wesentlichen das Recht um 150% überteuerte Dientsleistungen dann mit 15% Rabatt zu erhalten), keine spezielle Zulassung, keinerlei Einschränkung.
selbstdenker |
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