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Ist es möglich, nach einem Gerichtsbeschluss über die Aufhebung von Prozesskostenhilfe (Nachweispflicht nicht nachgekommen), diese Prozesskostenhilfe neu zu beantragen, weil man z. B. den Job verliert oder in eine teurere Wohnung umzieht?
Sie können gegen den Aufhebungsbeschluss binnen 1 Monats sofortige Beschwerde einlegen. Ob eine erneute Bewilligung der PKH nach Aufhebung möglich ist, ist umstritten (z.B. ja: OLG Hamm, nein: OLG Köln, OLG Düsseldorf).
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