Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
ich weiss zwar nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin, wäre aber erfreut über eine Auskunft.
Und zwar hätte ich gerne gewusst, ob es möglich ist, seinen eigenen Anwalt als Zeugen über ein Gespräch zu benennen, oder ob der als befangen gilt.
Danke.
K.J.
Hallo,
ich weiss zwar nicht, ob ich in diesem Forum richtig bin, wäre aber erfreut über eine Auskunft.
Und zwar hätte ich gerne gewusst, ob es möglich ist, seinen eigenen Anwalt als Zeugen über ein Gespräch zu benennen, oder ob der als befangen gilt.
Danke.
K.J.
"Befangenheit" im Rechtssinn gibt es bei Zeugen nicht bzw. sie ist rechtlich unerheblich. Zum Anwaltlichen Berufsrecht hat diese Frage keinen Bezug. _________________ Mit freundlichen Grüßen
für: Michael Hofferbert (RA)
Hofferbert-Koch@(Wortsperre: Firma).de
Was im alles in der Welt ist denn "ANWALTLICHES BERUFSRECHT", insbesondere im Hinblick darauf, daß es den normalen Bürger interessieren würde. Sie befinden sich hier in einem ÖFFENTLICHEN FORUM. Schließen Sie es doch und geben nur noch Anwälten Zutritt.
Menschenskind, das ist doch nicht mehr normal.
Ich habe bestimmt nichts gegen einen den zwischenmenschlichen Gepflogenheiten angepaßten Umgangston. Der sollte gewahrt bleiben. Aber was hier abgeht, ist Hexenjagd. Vielleicht denkt das FDR-Moderatorenteam mal GESCHLOSSEN darüber nach.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 03.11.04, 11:28 Titel:
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Was im alles in der Welt ist denn "ANWALTLICHES BERUFSRECHT", insbesondere im Hinblick darauf, daß es den normalen Bürger interessieren würde. Sie befinden sich hier in einem ÖFFENTLICHEN FORUM. Schließen Sie es doch und geben nur noch Anwälten Zutritt.
Menschenskind, das ist doch nicht mehr normal.
Ich habe bestimmt nichts gegen einen den zwischenmenschlichen Gepflogenheiten angepaßten Umgangston. Der sollte gewahrt bleiben. Aber was hier abgeht, ist Hexenjagd. Vielleicht denkt das FDR-Moderatorenteam mal GESCHLOSSEN darüber nach.
Ihr Beitrag, empörter "Gast",
gehört jedenfalls nicht dazu und Ihre Empörung gibt ein Grundmißverständnis wieder, das zu klären bei Lektüre der Beiträge Ihnen ohne weiteres möglich gewesen wäre:
1. Das FDR ist keine "öffentliche Einrichtung" mit Zugangs- und gar noch Diesntleistungsanspruch für jedermann, so wie Sie etwa das Recht haben, auf einer öffentlichen Strasse zu laufen oder zu diskutieren. Es ist ein privat betriebenes Diskussionsforum, dessen Zugangsregeln von dem Betreiber festgelegt werden und an dem sich jeder beteiligen kann, der diese Regeln akzeptiert.
2. Zu den Regeln des FDR gehört, dass Diskussions- und nicht Rechtsbratungsforen für bestimmte Rechtsgebiete eingerichtet werden. Die Teilnahme an diesen Foren setzt also voraus, dass man akzeptiert, dass in diesen Forum nur und ausschließlich über die im Forenthema festgelegten Bereiche diskutiert wird.
Die aktive Teilnahme setzt ferner voraus, dass man sich selbst auch in der Lage sieht, zu dem spezifischen Thema etwas beizutragen. (Ich kann mich schließlich auch nicht an einem Forum über Molekularbiologie beietiligen und dort Kochrezepte diskutieren wollen, weil ich nur davon etwas verstehe.)
Zugespitzt formuliert: Wer das Thema nicht versteht, kann sich daran auch nicht beteiligen. Wenn es so wäre, dass den "normalen Bürger" Anwaltliches Berufsrecht nicht interessiert, dann wäre dieses Forum nichts für diesen "normalen Bürger" (die These ist im übrigen falsch - der gebildete und interessierte Laie kann sich unter diesem Thema durchaus etwas vorstellen, wenn er die Geduld und die selbstverständliche Disziplin aufbringt, nach dem ersten Klick auf das Thema nicht sofort loszupoltern, sondern die Diskussion einige Zeit zu verfolgen).
3. Anwaltliches Berufsrecht befaßt sich mit den - sehr spezialisierten - allgemeinen Fragen - der Voraussetzungen der Zulassung und evtl. des Ausschlusses zum bzw. vom anwaltlichen Beruf,
- den spezifisch berufsrechtlichen Regeln der Berufsausübung wie sie z.B. in der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) und der BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) festgelegt sind (das betrifft nicht die Frage, was ein Anwalt in einer bestimmten prozessualen Situation klugerweise tun oder lassen sollte!),
- begrenzt auch der Anwaltlichen Gebühren bzw. Vergütungen ,
- des Anwaltlichen Haftungsrechts bis hin zu Fragen der Stellung des Anwaltes im Gefüge der Rechtspflege, um nur die wichtigsten zu nennen.
4. Nicht zu den Themen und Aufgaben dieses Forums gehört die Frage, ob ein bestimmter Anwalt sich in einer bestimmten Situation gegenüber seinem Mandanten oder sonstigen Dritten richtig oder falsch verhalten hat oder eine bestimmte Gebührenrechnung berchtigt ist oder nicht oder ob denn dieser oder jener von einem Anwalt gegebene Rat richtig war oder nicht.
Eine solche Diskussion ist schon deshalb sinnlos und ausgeschlossen, weil die Gegenseite nicht gehört werden kann und ohne diese Stellungnahme und Sichtweise der Gegenseite jede Diskussion langweilig wird und im Verdacht steht, dass nur Mißverständnisse traktiert werden.
Wer allerdings Fachdiskussion nicht von "Hexenjagd" unterscheiden kann oder will, der sollte sich an der Diskussion besser nicht beteiligen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.