Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gewährleistung beim Hund - Gendefekt trotz möglichem Gentest
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gewährleistung beim Hund - Gendefekt trotz möglichem Gentest

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
msright
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.02.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 01:08    Titel: Gewährleistung beim Hund - Gendefekt trotz möglichem Gentest Antworten mit Zitat

Frau X kauft beim Züchter A eine Hündin. Im Kaufvertrag ist festgehalten, daß mit der Hündin gezüchtet werden soll, d. h. X hat diesen Hund als Zuchthund im Welpenalter gekauft, was auch im schriftlichen Vertrag festgehalten wird.

Nach einigen Wochen entdeckt X aufgrund eigener Recherchen im Internet, daß es einen Gendefekt in dieser Rasse gibt, auf den man seine Tiere testen kann. X läßt die Hündin testen und siehe da, sie hat diesen (angeborenen) Defekt.

Der Defekt schaut so aus, daß der Hund sterben könnte, wenn ihm z. B. ein falsches Medikament verabreicht werden würde.

Hätte A die Zuchthunde untersuchen lassen, hätte man kranke Tiere vermeiden können.




Was kann X tun? Um mit der Hündin zu züchten, müßte ein vom Gendefekt freier Rüde gefunden werden, was sehr aufwendig ist (zumal ja bei der Zucht auch andere Kriterien eine Rolle spielen).

Wenn X selbst mit der Hündin nicht züchtet, sondern die Hündin abgibt, steht sie als Züchterin selbst in der Gewährleistung?

Wenn X einen Preisnachlaß gibt, die Hündin z. B. für 200 Euro verkauft, was ist mit dem Differenzbetrag zum Kaufpreis von ehemals z. B. 700 Euro?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nordlicht_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

Frau X hat mangelhafte Ware bekommen, aber warum hat sie nicht vor dem Kauf recherchiert?

Was kann X tun? Um mit der Hündin zu züchten, müßte ein vom Gendefekt freier Rüde gefunden werden, was sehr aufwendig ist (zumal ja bei der Zucht auch andere Kriterien eine Rolle spielen).

Mit der Hündin würde ich gar nicht mehr züchten.

Wenn X selbst mit der Hündin nicht züchtet, sondern die Hündin abgibt, steht sie als Züchterin selbst in der Gewährleistung?

Wie gesagt: Es muss geliefert werden, was im Vertrag steht.

Wenn X einen Preisnachlaß gibt, die Hündin z. B. für 200 Euro verkauft, was ist mit dem Differenzbetrag zum Kaufpreis von ehemals z. B. 700 Euro?

Sie kann versuchen, den Betrag vom Züchter zurückzubekommen. Die meisten Züchter sichern sich allerdings das Vorkaufsrecht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.01.06, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Im Kaufvertrag ist festgehalten, daß mit der Hündin gezüchtet werden soll

Erst mal beim Zuchtverband nachfragen, inwieweit Hunde mit diesem Defekt überhaupt zur Zucht empfohlen werden.
Zweitens Tierschutzgesetz abklopfen: das hat nämlich was dagegen, wenn man achtlos kranke Tiere züchtet.
Drittens Wirtschaftlichkeitsaspekt erwägen: wenn dieser Effekt trotz richtiger Auswahl des Rüden dazu führen kann, dass sich das eine oder andere kranke Gen bei einem Welpen durchsetzt, wird das für den Züchter ein wirtschaftliches Verlustgeschäft.

Kommt heraus, Hund ist für die vertraglich zugesicherte Eigenschaft Zucht nicht geeignet, ist der Vertrag nicht erfüllt. Und da man daran nichts ändern kann, hat der der Züchter den Hund gegen Kostenerstattung zurück zu nehmen.

Man kann mit dem Züchter absprechen, dass man den Hund selber verkauft und der Züchter nur die Differenz zum Verkaufspreis trägt, aber das ändert nichts am Grundprinzip.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Lutz11
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

hi,
ich gehe mal davon aus das du von mdr1 sprichst, noch ist der mdr1 test in keinen vereinen vorgeschrieben ob das jemals der fall sein wird lasse ich dahin gestellt.
den test selbst gibt es auch noch nicht so lange das ich nicht glaube das sich der zuechter wissentlich hunde mit diesen defekt verkauft.
ausserdem ist auch noch die frage ob er *nur* träger also +/- oder ob er -/- ist.
dieser defekt bringt einen hund aber nicht um, es heisst nur das man bestimmte medikamenten sorten nicht nehmen soll ( diese sollte man eh nicht nehmen auch wenn der defekt nicht besteht) .
es gibt auch genug rueden die diesen defekt nicht haben, ok vielleicht nicht gleich um die hausecke aber als verantwortungsbewusster zuechter nimmt man ja sowieso nicht den erstbesten rueden? da gibt es ja schliesslich noch viele andere andere faktoren.
ich persönlich finde den augengentest erheblich wichtiger , aber das ist ansichtssache.

jedenfalls ist ein hund mit mdr 1 nicht *krank*
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
es heisst nur das man bestimmte medikamenten sorten nicht nehmen soll ( diese sollte man eh nicht nehmen auch wenn der defekt nicht besteht)

Wenn die einzige Auswirkung Überempfindlichkeit gegen künstlich zugeführte Medikamente wäre (darin kenne ich mich nicht aus) und nichts anderes, würde das wohl kaum einer als Mangel anerkennen - es sei denn, Zuchtverbände würden solche Tiere als mehr oder minder ungeeignet von der Zucht ausschließen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Zwerg Jutta
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es überhaupt mit der Gewährleistungspflicht aus???
Muß der Züchter IMMER für "Mängel" gerade stehen???
Es gibt doch auch Erbkrankheiten , die rezzesiv vererbt werden, d.h. beide Erlterntiere sind "gesund" aber wenn 2 rezzesive Elterntiere zusammentreffen kann diese Erkrankung auftreten, habe das selbst bei Patellaluxation erleben müssen.
Wenn man als Züchte nur nachweislich gesunde Tiere in seiner Zucht einsetzt und dort nun so ein kranker Welpen daraus geboren wurde, muß ich dann trotzdem für alles gerade stehen???
_________________
LG Jutta
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Genau darum geht es. Dass sorgfältiger und professioneller gezüchtet wird.

Jagdgebrauchshundezüchter machen das vor. Von einer Brackenhobbyzüchterin, die in einem solchen Verband züchtete, habe ich folgendes gehört:

1.Ne Jagdbracke kriegt nur ein nachgewiesener Jäger.
2. Wer züchten will, muss sich verpflichten, Welpen nur an nachgewiesene Jäger abzugeben.
3. Der Zuchthund muss nicht nur die Jagdgebrauchshundeprüfung abgelegt haben, der muss auch zur Jagd eingesetzt werden.
4. der Zuchthund muss zur Zucht zugelassen sein.
5. die Verpaarung von Elterntieren muss vom Zuchtverband genehmigt sein, ggf. wird der Rüde vom Verband bestimmt.

Sinn: eben diese mögliche rezessive Vererbung zu vermeiden. Wer dem nicht folgt, kriegt keinen Stammbaum vom Verband. Und dieser Stammbaum gilt bei Jägern als Gütesiegel, andere Welpen als solche nehmen die nicht.

Ergebnis: von zuchtbedingen Gendefekten ist noch nichts bekannt geworden.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Zwerg Jutta
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

tja, wäre ja schön wenn es so wäre, aber "leider" wird bei manchen Rassen keine Unterscuhung vorgeschrieben , es werden die Elterntiere bewertet , das wars.

Da kann man zwar ellenlange Ahnentafeln durchlesen, aber auf gewisse Erberkrankungen wird nichts unternommen - GAR NICHTS!!!!!

Doch das war eigentlich nicht meine Frage
_________________
LG Jutta
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 23:45    Titel: Antworten mit Zitat

Du musst meines Wissens dafür grade stehen, wenn aus deiner Zucht ein Welpe gekauft wird, bei dem sich eine Erbkrankheit heraus stellt. Die Ware ist dann mangelhaft. Wenn du ein Auto kaufst, interessiert dich ja auch nicht das Argument, das sei leider an einem Montag gebaut worden. Nachbesserung oder Umtausch, aber hallo!

Da ein Hund ein Lebewesen ist, gibt es bei dem in der Regel nur Nachbesserung, heißt, Übernahme von Tierarztkosten.
Ohne Gewähr, wie weit die Gewährleistungspflicht geht, ist meines Wissens noch nicht ausgelotet worden.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Da ein Hund ein Lebewesen ist, gibt es bei dem in der Regel nur Nachbesserung, heißt, Übernahme von Tierarztkosten.


Nicht in jedem Fall. Z.B. könnte der Züchter nachweisen, daß die betreffende Erkrankung in seiner Zucht bisher nicht aufgetreten ist. Dann hat er gemäß bestem Wissen und Gewissen gezüchtet und es reicht, wenn er die Auflösung des Kaufvertrages oder eine Kaufpreisminderung anbietet.

Zudem braucht er die Tierarztkosten nicht in jedem Fall zu übernehmen. Lassen die Käufer den Hund behandeln, ohne den Züchter vorher zu informieren und nehmen sie ihm somit die Möglichkeit, den "Schaden" selbst zu beheben (z.B. durch einen Tierarzt seines Vertrauens), gehen sie leer aus, sofern die anderweitige Behandlung nicht aufgrund einer akut lebensbedrohenden Erkrankung erfolgt ist. Wenn Du einen Videorecorder im Versandhandel X kaufst und diesen in der Garantiezeit bei Elektrohändler Y reparieren läßt, dann ersetzt Dir Versandhandel X ja auch nicht die Reparaturkosten, die Elektrohändler Y von Dir verlangt.

LG Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 00:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sehen wir mal von Fällen ab, wo die Garantieleistung zu missbrauchen versucht wird. Missbraucht wird jedes Recht, das also wird auch missbraucht werden bzw. man wird es versuchen.

Besagte Jägersfrau hatte als letztes ein Brackenweib, Bestleistungen und Note vorzüglich, aber zuchtuntauglich; die Farbe der Augen war bisschen zu hell. Was sie überhaupt nicht gestört hat und was auch keinen Jäger stören würde, der ist froh, dass er einen erstklassigen Jagdhund hat, was rührt ihn da die vorschriftsmäßige Augenfarbe? Wenn da ein unvernünftiger Mensch einen Mangel geltend machen wollte, wär natürlich Blödsinn, würde wohl niemand einsehen.

Aber ich kenne schon etliche Leute, deren junge Hunde erst mal die Tierärzte frequentieren, erst haben sie dies, dann haben sie das, manchmal sind Operationen nötig ... und die Kosten, die dabei entstehen, sind nicht gering. Und es sind fast ausschließlich Rassetiere (allerdings sichtbar nicht aus bester Zucht). Die Übernahme dieser Kosten gönne ich den Züchtern von Herzen.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Im Fall der Brackenhündin kommt es darauf an, zu welchem Zweck der Hund gekauft wurde. Steht im Kaufvertrag, daß er als Arbeits- oder Begleithund gekauft wurde, dann kann ein zuchtausschließender Mangel sowieso nicht geltend gemacht werden.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Aber ich kenne schon etliche Leute, deren junge Hunde erst mal die Tierärzte frequentieren, erst haben sie dies, dann haben sie das, manchmal sind Operationen nötig ... und die Kosten, die dabei entstehen, sind nicht gering. Und es sind fast ausschließlich Rassetiere (allerdings sichtbar nicht aus bester Zucht). Die Übernahme dieser Kosten gönne ich den Züchtern von Herzen.


Ich kenne auch ettliche Leute, die ihren Welpen, der bei der Übernahme putzmunter war, krank machen. Ratschläge bezüglich der Unterbringung und Bewegung sowie Fütterungsempfehlungen werden in den Wind geschlagen, der Welpe wird hierhin und dorthin mitgezerrt, hier eine Welpenspielstunde, dort stundenlanges Spazierengehen, da wird von einem Futter zum anderen gejumpt und jeder fremde Hund, auf den man trifft, spielt den Welpen halbtot oder aber staucht ihn zusammen. Meiner Ansicht nach sollten die Leute erst mal selbst überlegen was sie falsch gemacht haben und nicht gleich die Schuld beim Züchter suchen. Die überwiegende Mehrheit der Züchter züchtet nämlich nach bestem Wissen und Gewissen. Und bei den anderen sollten sich die Leute mal fragen warum ausgerechnet sie an so jemanden geraten sind (das hat auch immer seine Gründe).

LG Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.