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Verfasst am: 07.01.06, 14:19 Titel: Ansprüche bei der Scheidung
Halllo alle!
Der Fall stellt sich im Allgemeinen so dar:
Mann will Frau heiraten. Mann ist Beamter und verdient gut, die Frau ist noch in der Ausbildung und hat wenig. Kinder sind nicht vorhanden. Im Ehevertrag soll die Gütertrennung (oder wie man das nennt) festgelegt werden.
Nun die Frage: Wenn keine Kinder vorhanden sind, welche ANsprüche hat die Frau im Falle einer Scheidung? Unterhalt?
Grundsätzlich kann man alles im Ehevertrag festlegen.
Das neue Urteil des BGH sagt aber klar, sollte am anfang die Schere der Vermögensverteilung soweit auseinander gehen, könnte die Frau den Ehevertrag später anfechten. Dieser wäre dann sittenwidrig.
Steht ja jetzt in dem Posting klar...Mann hat viel, Frau wenig.
Bei Gütertrennung schaufelt der Mann fleißig auf sein Konto, sie wird bei einer Scheidung leer ausgehen, da sie so blöd war, den Haushalt zu machen usw.
So als kleines Beispiel.
Auf Unterhalt kann man auch verzichten.
Das wird dann aber der Richter ungerne sehen, dass die Frau da verzichtet hat, wo sie noch in Ausbildung war.
Also könnte das auch wieder sittenwidrig sein.
Unterhalt muss auch immer gezahlt werden...egal ob nun ehevertrag mit Unterhaltsausschluss da ist oder nicht, wenn die Frau nach Scheidung bedürftig wird und staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will.
Da muss dann schon der Ex-Mann herhalten.
Trennungsunterhalt ist immer zu zahlen, den kann man nicht ausschliessen, wäre wieder sittenwidrig.
Warum heiraten? Wenn Sie jetzt schon Panik schieben?
Gruss
Melly _________________ Melly
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