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Erbrecht

 
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chrimart57
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 10:25    Titel: Erbrecht Antworten mit Zitat

hallo, ich bin Bernd,
Habe zwei fast erwachsene Kinder, die bei geschiedener Ehefrau leben. Habe neue Lebenspartnerin, leben allerdings in je einer Wohnung. Der größte Teil meiner Wohnungseinrichtung gehört aber ihr, bzw. haben wir beide uns gemeinsam angeschafft, da sie meist bei mir ist.
Wir haben Sorge, was aus all diesen Sachen wird, wenn mir etwas passiert. Testament ist zwar geschrieben, aber...? Vieles aus meiner Wohnung gehört ihr, oder uns gemeinsam. Sollte mir etwas passieren, verliert meine Partnerin dann alles, einschließlich den Gegenständen und Möbeln, die sie schon besaß, bevor wir uns kennenlernten. Und was wird mit den Einrichtungsgegenständen, die sie und ich zusammen bezahlt haben. Sie hat auch drei erwachsene Kinder. Wenn meine Exfrau alles erbt, dann würde meine Partnerin fast mittellos dastehen. Und das wollen wir auf keinen Fall, das wäre total unrecht. Mit freundlichen Grüßen, wär schön, eine Anwort zu bekommen. Danke Bernd
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Biene178
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 10:42    Titel: Re: Erbrecht Antworten mit Zitat

Bei Lebenspartnern die in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben, existiert kein gesetzliches Erbrecht, da die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht erfasst werden. Es steht ihnen in diesem Fall der Erbvertrag, um gemeinsame erbrechtliche Verfügungen zu treffen, zur Verfügung.
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.09.04, 13:14    Titel: Re: Erbrecht Antworten mit Zitat

Hallo Bernd,

zunächst einmal, die geschiedene Ehefrau hat kein gesetzliches erbrecht mehr, § 1933 BGB. Ab der Zustellung des Scheidungsantrags erlischt das Erbrecht. Von dieser Seite kann daher nichts mehr passieren. Anders sieht das mit den Kindern aus.

Hier empfiehlt es sich, gemeinsam ein Inventar zu erstellen un darin festzuhalten, wem welche gegenstände gehören. Die im Alleineigentum Deiner Freundin stehenden Gegstände fallen nicht in Deinen Nachlass. Bei den Gegenständen, die Ihr gemeinsam angeschaft habt, fällt nur Dein ideller Anteil in den Nachlass.

Im Testament sollte daher eine Formulierung wie:

"Gegenstände aus der Wohnung vermache ich meiner Lebensgefährtin ..., soweit die Gegenstände mir allein oder zum Teil gehören."

Gruß Hans
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