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Ein Freund von mir verkauft seit geraumer Zeit Virtuelle Gegenstände und Spielgeld aus Online-Spielen bei Internetauktionshaus [Name geändert]. Natürlich ohne Gewerbe. Bei mir als Selbsständigem sind da natürlich gleich die Alarmleuchten angegangen. Vor allem weil er vorhat das ganze noch öfter zu tun als ohnehin schon. (man kann von regelmäßig reden - ca. 5 Verkäufe pro Woche bei ca. 50 € / Verkauf)
Meine Frage ist jetzt - ist solch ein Handel überhaupt legal ? Kann er dafür ein Gewerbe anmelden ? Wenn ja, wie müsste man die Gewerbebeschreibung formulieren?
hallo,
bin zwar kein jurist, aber ganz klar ist das er in gewinabsicht handelt laut hgb!
das bedarf dann ein angemeldetes gewerbe!
was die titulierung darin betrift denke ich sollte dienstleister und handel allgemein betreffen glaube da gibs keine grossen probs mit dem was er macht
am besten eh alles was man machen will auch wenn man es direkt ab begin macht eintragen lassen is billiger als das erweitern! und die 20 euro für ein kleines allround gewerbe lohnen immer!
gruss
MHerby
edit: ich denke mal das es um diese auktionen geht? 5 Millionen Geons aus dem Spiel Kalonline
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