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Zulassung als Rechtsanwalt bei eingestelltem Strafverfahren

 
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Thilo
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 11:25    Titel: Zulassung als Rechtsanwalt bei eingestelltem Strafverfahren Antworten mit Zitat

In Anträgen auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der RA-Kammer wird nach strafgerichtlichen Verurteilungen auch unter 90 TS gefragt und darauf hingewiesen, daß ein Recht zum Verschweigen nicht bestünde, da die Kammer Recht auf uneingeschränkte Auskunft im BZR habe. Soweit so gut.

z.B.: http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen.de/uploads/media/Zulassungsantrag_EuRAG.pdf

Darüberhinaus wird nach vergangenen staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren/Strafverfahren gefragt, die gegen Geldauflage eingestellt wurden.

1. Besteht hier ein Recht zum Verschweigen? Warum oder warum nicht?

2. Welche legalen Möglichkeiten bestehen überhaupt für die Kammer Kenntnis von einem gegen Geldauflage eingestellten Verfahren zu erhalten? Gibt es ein entsprechendes Register, daß den Kammern zugänglich ist? Soweit ich weiß führen die StaAnwSchaften ein solches Register, dass allerdings nur für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden darf, sodaß die Kammer wohl ausscheiden würde.

3. Welche Konsequenzen kann eine vor Jahren erfolgte Einstellung gegen Geldauflage bei der Frage der Zulassung haben? Immerhin ist es keine Verurteilung...


Gruß
Th.
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