Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 11.01.06, 11:25 Titel: Zulassung als Rechtsanwalt bei eingestelltem Strafverfahren
In Anträgen auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der RA-Kammer wird nach strafgerichtlichen Verurteilungen auch unter 90 TS gefragt und darauf hingewiesen, daß ein Recht zum Verschweigen nicht bestünde, da die Kammer Recht auf uneingeschränkte Auskunft im BZR habe. Soweit so gut.
Darüberhinaus wird nach vergangenen staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren/Strafverfahren gefragt, die gegen Geldauflage eingestellt wurden.
1. Besteht hier ein Recht zum Verschweigen? Warum oder warum nicht?
2. Welche legalen Möglichkeiten bestehen überhaupt für die Kammer Kenntnis von einem gegen Geldauflage eingestellten Verfahren zu erhalten? Gibt es ein entsprechendes Register, daß den Kammern zugänglich ist? Soweit ich weiß führen die StaAnwSchaften ein solches Register, dass allerdings nur für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden darf, sodaß die Kammer wohl ausscheiden würde.
3. Welche Konsequenzen kann eine vor Jahren erfolgte Einstellung gegen Geldauflage bei der Frage der Zulassung haben? Immerhin ist es keine Verurteilung...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.