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Verfasst am: 17.10.05, 10:59 Titel: BAFÖG nach der Lehre?
Nehmen wir mal an Azubi (A) hat nach dem abitur seinen Zivi gemacht und danach seine 3 Jährige Ausbildung. Danach möchte er studieren, seine Eltern sind aber nicht in der Lage ihn zu unterstützen (liegen aber knapp über dem betrag welcher zumind. BAB ausgeschlossen hat)
meine Frage ist nun kann A auf ein elternunabhängiges BAFÖG hoffen?
oder gibt es noch andere wege sich finanziell während des Studiums überwasser zu halten?
Ich mache gerade eine Ausbildung, in der jeder zweite Lehrer einem schön brav eintrichtert, dass es nach der Ausbildung im Falle eines Studiums elternunabhängiges BaföG geben würde. Auf einer Seite bzgl. BaföG (ich glaube bafoeg-rechner.de) habe ich jedoch gelesen, dass das nicht zutrifft - da stand, dass man eine bestimmte Zeitspanne gearbeitet haben müsse und Ausbildungszeit darauf nicht angerechnet werden würde. An vielen Stellen widersprechen sich die gegebenen Informationen dort aber auch
Von daher, einfach mal zum BaföG-Amt und schlau machen. Kannst mir dann auch gerne Bescheid sagen
Ganz interessant war es auch, was mein Don Chefus mal nebenbei erwähnt hat: Da ich eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten mache und danach Jura studieren will, könnte man es so einfädeln, dass Ausbildung und Studium durch den thematischen Zusammenhang irgendwie - wie eine Ausbildung zählen (o.ä.) Dann müssten meine Eltern mir nämlich nicht nur meine Erstausbildung, sondern auch mein Studium finanzieren.
Das ist auch ein Punkt, der einen eigentlich zuversichtlich stimmen sollte: Eltern müssen einem doch nur die Erstausbildung finanzieren, oder? Von daher wäre elternunabhängiges BaföG nach der Ausbildung nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig...
sicher wird immer wieder erzählt, das die eltern nur das erste finanzieren, habe aber mal bei bafög amt angerufen, und die sagten mir, das ich zwar anrecht auf bafög habe, aber meine letern dann mit reinzählen, d.h. elternabhängig
ich probiers jez aber mal so das ich mein firma frage ob die mich unterstützen!
Abi, Zivi, 3 Jahre Ausbildung zum Indiustriekaufmann, 2 Monate arbeitslos und dan Studienbegin.
Er bekommt elternunabhägiges Bafög, ich glaube die wartezeit ist erfüllt, wenn man sich nachweislich 3 Jahre lang aus eigener Kraft versorgt hat. Und die Ausbildung wird mit gezählt. Er hatte natürlich auch während der gesammten Ausbildung eine eigene Wohnung und dies jetzt immernoch. Ob das was damit zu tun hat weiss ich nicht.
Wenn die eltern in die Berechnung einfliessen würden, dann würde er nix bekommen, da beide sehr wohlhabend sind.
ach echt! würde mich wundern, denn eigentlich ist die regelung, elternunabhängiges bafög gibts dann, wenn man 3 jahre ausbildung hatte+3 jahre berufserfahrung.
In der im Link beigefügten Verwaltungsanweisung ist schnell nachlesbar, was alles als 3 Jahre Berufstätigkeit zählt. Falle für viele "clevere" Azubis: verkürzte Ausbildungszeit von 2,5 Jahren + 3,5 Jahres Berufstätigkeit ist NICHT gleichwertig!!!
Es gibt aber noch andere Varianten, in denen elternunabhängig gefördert wird:
1. Man möchte Förderung für Abendgymnasium
2. Man hat 5 Jahre Berufstätigkeit
3. Man ist bereits 30 Jahre alt
4. s.o.
Anmerkung: unter die 5 Jahre von 2. fallen KEINE Ausbildungen!!! Also reine Arbeitstätigkeit, aber auch nur volle Ewerbstätigkeit.
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