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Muss man eine Vorsorgevollmacht bei einem Notar beglaubigen lassen? Oder anders gefragt: Muss man mit Einwendungen / jur. Problemen rechnen, wenn man eine Vorsorgevollmacht nicht beglaubigen lässt. Das Ganze ist eine Vollmacht, in der sich die Ehepartner gegenseitig bevollmächtigen.
Allerdings können dann zum einen Grundstücksgeschäfte nicht erledigt werden. Zum anderen kann es zur praktischen Problemen mit der Akzeptanz kommen, siehe z.B. hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=52878 _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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