Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Baumwurzeln auf eigenem Grundstück vergraben ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Baumwurzeln auf eigenem Grundstück vergraben ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Umweltrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
MaggieA
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 07:16    Titel: Baumwurzeln auf eigenem Grundstück vergraben ? Antworten mit Zitat

Hallo

hätte hier Frage und hoffe, hier kann mir jemand weiterhelfen.

Angenommen:

A hat Baumstöcke und Wurzelwerk, das er nicht entsorgen möchte, weil Wucherpreise.

Kann A diese (Naturprodukte?) auf dem eigenen Grundstück vergraben?

Grundstück liegt in Bayern im Gewerbegebiet, auf der Vergrabestelle darf nicht gebaut werden und wird nie gebaut.


Kann A irgendwelche Probleme bekommen?

Im Voraus Vielen Dank für die Info
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
juesa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.
es handelt sich hier eindeutig um Abfälle, da die Baumstöcke und Wurzeln nicht zur Bodenverbesserung eingebracht werden (dazu müssten sie erst gehächselt, kompostierrt o.ä. behandelt werden).
Die Abfälle werden im Boden vergraben, was natürlich nicht erlaubt ist.

A wird Prbleme bekommen, wenn das Umweltamt davon erfährt (Anzeige vom Nachbarn oder unzufriedenem Mitarbeiter oder.. oder..).
A wird dann die Abfälle ordnugsgemäß entsorgen müssen (zum "Wucherpreis") und ein Bußgeld zahlen, dessen Höhe sich nach der Umweltgefährdung (hier wohl eher gering) und der Menge bzw. dem wirtschaftlichen Vorteil richtet.

Mich würde interessieren, was in Bayern als Wucherpreis angesehen wird.

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MaggieA
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.04.2005
Beiträge: 209

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort, aber



Werden organische Abfälle auch als Abfall gewertet?

Wie ist das mit Bäumen, die im Wald rumliegen?

Oder macht das Vergraben den Unterschied?


Vielen Dank und Herzlichen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
juesa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Zitat:
Werden organische Abfälle auch als Abfall gewertet?


Alles, was keinen bestimmten Zweck (mehr) erfüllt oder was man los werden will / muss, ist Abfall, egal, ob organisch oder nicht.

Zitat:
Wie ist das mit Bäumen, die im Wald rumliegen?


Umgefallene Bäume und Astbruch sind natürlicher Bestandteil des Waldes und dienen einem bestimmten Zwech (Nährstoffkreislauf etc.).


Zitat:
Oder macht das Vergraben den Unterschied?


Das Vergraben ist nicht ausschlaggebend, aber es verschlimmert die Sache.
Auch ein offener Abfallhaufen müsste auf Anordnung des Umweltamtes entsorgt werden, aber mit etwas Glück bleibt einem das Bußgeld erspart.

Gruß Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stephanvg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Fraglich ist, ob es sich bei den Ästen um Abfall handelt, für den eine Pflicht zur Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger besteht. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Besitzer des Abfalles nicht selbst zur Verwertung in der Lage ist (vgl. § 13 KrW-/AbfG). Dies ist doch bei den Ästen auch für den Privatmann möglich. M.E. ist das Einbringen in den Boden ja auch eine Verwertung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
juesa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Zitat:
Fraglich ist, ob es sich bei den Ästen um Abfall handelt, für den eine Pflicht zur Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger besteht. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Besitzer des Abfalles nicht selbst zur Verwertung in der Lage ist (vgl. § 13 KrW-/AbfG). Dies ist doch bei den Ästen auch für den Privatmann möglich.


Bis hierhin richtig. Aber die Verwertung muss ordnungsgemäß erfolgen (§ 5, Abs. 3 KrW-/AbfG), was nur durch Eigenkompostierung möglich ist. Bei Ästen und Wurzeln ist evtl. noch Mulchen möglich.
In beiden Fällen müssen die Abfälle aber vorher behandelt (zerkleinert) und dann großflächig aufgebracht werden.

Zitat:
M.E. ist das Einbringen in den Boden ja auch eine Verwertung.


Welchen Wert soll es für den Boden haben, wenn Äste und Wurzeln darin verbuddelt werden??
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin der Meinung, dass eingegrabene Äste und Wurzeln dem Boden nicht schaden und wie hier, in einem Gewerbegebiet, auch nicht stören. Es kann höchstens passieren, dass die Teile, sollten sie nicht ganz durchgetrocknet sein und nicht tief genug vergraben werden, eines Tages wieder austreiben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
juesa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann natürlich immer versuchen durch Spitzfindigkeiten und entsprechende Argumentation etwas schön zu reden.

Fakt ist: diese Maßnahme hat für den Boden keinen Nutzen (was Voraussetzung für eine Verwertung ist) – sie dient ausschließlich der Schonung des eigenen Geldbeutels. Sie ist daher eine Ablagerung und nicht zulässig.

"Wo kein Kläger, da kein Richter" – aber wenn einmal eine Behörde aktiv wird, dann zählen nur noch die Fakten.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog NRW:

Wer pflanzliche Abfälle lagert oder ablagert, zahlt
Menge – 1 Eimer 5 – 20 Euro
Menge – 1 Handwagen, Kofferraum 30 Euro
Menge – 1 Lastwagenfuhre 50 - 200 Euro
Menge darüber 200 – 820 Euro
Und zusätzlich noch die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt sag ich's mal anders:

A gräbt die Wurzeln und Äste ein, weil er möchte, dass sie austreiben und zu neuen jungen Bäumen oder Sträuchern heranwachsen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
fontane
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Bei aller Lyrik gilt trotzdem zuletzt hartes und konkretes Abfallrecht, das juesa skizziert hat.

Der Gesetzgeber läßt den Privathaushalten wenig Spielraum, auch für die Wahl des Entsorgungsbetriebs, weil er davon ausgeht, dass diese mit der fachgerechten Verwertung von im Haus anfallenden Abfällen regelmäßig überfordert sind und ein "täglicher" "Wettbewerb" unter potenziellen Entsorgern um die Abfälle eher problematisch ist. Ausnahme ist praktisch nur die Eigenkompostierung von Gartenabfällen. Sobald die aber ein Ausmaß annehmen, das den Baumarkthäxler übersteigt....siehe oben.
Gruß
fontane
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stephanvg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 15
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

kurzfristig gesehen hat das Vergraben der Äste auch meiner Meinung nach kein Verwertungsziel. Langfristig gesehen ist aber doch eine aufwertung des Bodens erreichbar, oder sehe ich das falsch? Ich meine irgendwo einmal gelesen zu haben, daß Erde oder Humus, der aus dem Kompost kommt äußerst Nährstoffhaltig ist. Der Boden wird doch durch das Verrotten der Äste dann in seiner Nährstoffhaltigkeit verbessert.
Ist das zu weit gedacht? Muß eine Verwertung denn kurzfristig angelegt sein?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Brimborium
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

zwei wichtige Dinge habe ich hier gelernt:

1. Wurzeln, die man aus dem Boden ausgräbt und anschließend wieder eingräbt, sind umweltgefährdender Abfall.

2. Wurzeln und Äste können den Boden nicht verbessern und haben für den Boden keinen Nutzen.

Zwei Mal habe ich laut gelacht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ungerecht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 41
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.05.06, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, das Ganze ist doch äußerst peinlich. Typisch deutsch. Konsequez wäre, die Stümpfe drin zu lassen und mit Erde zu bedecken. Da greifen die Bürokraten doch tatsächlich in den Naturkreislauf ein (!).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Umweltrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.