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Unfallversicherung & Nasenbeinbruch

 
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Franco
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 08:37    Titel: Unfallversicherung & Nasenbeinbruch Antworten mit Zitat

Hallo @ll,

ich habe mir vor 1 monat einen Nasenbeinbruch bei einem Sturz innerhalb meiner Freizeit zugezogen. In meiner privaten Unfallversicherung habe ich auch die Versicherungsleistung bei kosmetischen Operationen von 5000 € beinhaltet. Die Nase weist seitdem einen (leichten) höcker auf und ist sichtbar ästhetisch deformiert. Ich habe mich bereits bei der Versicherung deswegen gemeldet und warte noch. Kann ich damit rechnen dass die Versicherung eine ästhetisch/kosmetische Nachoperation im vollen Umfang der bis zu 5000 € übernimmt oder gehört dieser Fall weil er so oft vorkommt (Nasenbeinbrüche sind ja die häufigsten Gesichtsbrüche) zu den Fällen, bei der sich die Versicherung weigert bzw. sich zumindest sträubt. Wie sieht es aus mit einem Gutachter (neben der Diagnose des Nasenbeinbruchs vom behandelnden Arzt)?

Mfg Franco
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Da würde ich mal mit dem Versicherungsmann reden.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 11:16    Titel: Re: Unfallversicherung & Nasenbeinbruch Antworten mit Zitat

Franco hat folgendes geschrieben::
Kann ich damit rechnen dass die Versicherung eine ästhetisch/kosmetische Nachoperation im vollen Umfang der bis zu 5000 € übernimmt


Grundsätzlich ja, müsste so versichert sein. Allerdings ist zu beachten (nach den mitr vorliegenden Bedingungen): Leistungspflicht für kosmetische Operationen besteht nur "subsidiär", das heißt, nur insoweit, wie kein anderer dafür aufkommt. Wenn also die Krankenkasse bereits hierfür bezahlen würde, bestünde hier keine Leistungspflicht der privaten Unfallversicherung.

Und: es werden nicht pauschal die 5.000 EUR gezahlt, sondern soviel, wie die kosmetische Operation kostet, maximal aber 5.000 EUR. Wenn die Krankenhausrechnung also z.B. 3.500 EUR betragen würde, wird auch nur das gezahlt.

Franco hat folgendes geschrieben::

Wie sieht es aus mit einem Gutachter (neben der Diagnose des Nasenbeinbruchs vom behandelnden Arzt)?


Wenn die Versicherung ein Gutachten haben möchte, wird sie sich normalerweise melden.

Wichtig: Bevor die Operation durchgeführt wird, sollte man dies der Versicherung (aber direkt der Schadenabteilung, nicht dem Vertreter !!!) vorher mitteilen und klären, ob nicht zuvor doch eine Untersuchung oder ein Gutachten gefordert wird.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Franco
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mogli,

danke für deine aufschlussreiche Antwort.

Franco hat folgendes geschrieben::
Kann ich damit rechnen dass die Versicherung eine ästhetisch/kosmetische Nachoperation im vollen Umfang der bis zu 5000 € übernimmt

Mogli hat folgendes geschrieben:
Grundsätzlich ja, müsste so versichert sein. Allerdings ist zu beachten (nach den mitr vorliegenden Bedingungen): Leistungspflicht für kosmetische Operationen besteht nur "subsidiär", das heißt, nur insoweit, wie kein anderer dafür aufkommt. Wenn also die Krankenkasse bereits hierfür bezahlen würde, bestünde hier keine Leistungspflicht der privaten Unfallversicherung.

ich haette nur noch eine Frage dazu: die gesetzliche Krankenkasse zahlt doch lediglich die vom behandelnden Artz getroffenen sofortmaßnahmen, welche aber doch nicht wirklich auf ästhetische Aspekte ausgerichtet sind. Mir geht es ja mehr um die plastische nachkorrektur von einem Arzt auf diesem Sektor. Vielleicht hast du ja eine private Krankenversicherung die da kulanter ist aber die gesetzlichen zahlen in der Regel alle samt solche Leistungen nicht.

Oder habe ich deine Bemerkung falsch aufgefasst?

Mfg Franco Smilie

P.S. ich werde auf jeden fall noch einmal mit meinem versicherungsmann sprechen, je nachdem wie die Antwort der Versicherung auf meine Meldung ausfällt.
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