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Verfasst am: 11.01.06, 15:22 Titel: Amts- und Landgericht
Welche Vor- und Nachteile hat ein Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht? Ich weiß, das man sich vor dem Landgericht nicht selbst vertreten darf und einen Anwalt benötigt. Auch das es Streitwertabhängig ist. Gibt es aber generell irgendwelche Vor- und Nachteile? Dauert ein Verfahren vor dem Landgericht länger als beim Amtsgericht?
Verfasst am: 11.01.06, 15:42 Titel: Re: Amts- und Landgericht
marc10 hat folgendes geschrieben::
Welche Vor- und Nachteile hat ein Verfahren vor dem Amts- oder Landgericht? Ich weiß, das man sich vor dem Landgericht nicht selbst vertreten darf und einen Anwalt benötigt. Auch das es Streitwertabhängig ist. Gibt es aber generell irgendwelche Vor- und Nachteile? Dauert ein Verfahren vor dem Landgericht länger als beim Amtsgericht?
Generelle Aussagen hierzu sind nicht möglich. Jedes Gericht - ob Amts- oder Landgericht - und auch jeder Richter ist anders.
Ihre Frage hat aber ohnehin keinen praktischen Hintergrund, da man sich sein Gericht - bis auf einige Ausnahmen - nicht aussuchen kann. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Der Kläger gibt doch den Streitwert an. Wenn er diesen über 5.100 Euro angibt landet es beim Landgericht, darunter beim Amtsgericht. Ich spreche vom Zivilprozeß wo der Streitwert nicht genau fest steht. Aus dem Grund wäre die Frage was man davon hätte eher einen höheren Streitwert anzugeben um beim Landgericht zu sein oder einen niedrigeren um es vor dem Amtsgericht zu klären.
Das Ansinnen wird nicht viel Erfolg haben. Wenn man einen hohen Streitwert angibt, nur um zum LG zu kommen, dann wird dort der Streitwert nach Sachlage (vorläufig) angemessen niedriger festgesetzt und die Sache zum AG abgegeben. Manipulieren ist also nicht. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Hier sind wohl drei Fallkonstellationen zu unterscheiden:
1. Der Kläger gibt auf der Klageschrift an: Streitwert: 10.000,- € und im nächsten Satz: "Der Beklagte wird verurteilt, 300,- € an den Kläger zu zahlen".
Dann ist die Manipulation (das "Versehen") wohl offensichtlich und es wird so verfahren, wie von 13 beschrieben. @ 13: Wird vor Anforderung des GK-Vorschusses tatsächlich so eine "Plausibilitätsprüfung" gemacht?
2. Der Kläger gibt auf der Klageschrift an: Streitwert: 10.000,- € und beantragt auch, den Beklagten zur Zahlung dieses Betrages zu verurteilen, obwohl er weiß, daß er nur 300,- € zu bekommen hat.
Dann wird das Verfahren beim Landgericht geführt, und ggf. die Klage wegen 700,- € abgewiesen. Mit allen sich daraus ergebenden negativen Folgen: Gerichtskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,- € (Vorschuß!!) und die Verpflichtung, die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit die Klage abgewiesen wurde.
3.
Zitat:
Ich spreche vom Zivilprozeß wo der Streitwert nicht genau fest steht.
Soll das heißen, Sie wollen jemanden z. B. auf die Zahlung von Schmerzensgeld verklagen, wissen aber nicht, wieviel Sie beanspruchen können?
Dann kann man die Summe natürlich so hoch ansetzen (besser noch den Betrag in das Ermessen des Gerichtes zu stellen und anregen, daß der Betrag nicht unter 10.000,- € liegen soll) und man landet beim LG. Aber: Folge kann auch hier sein, daß die Klage in bestimmter Höhe abgewiesen wird, wiederum mit der unter 2. beschriebenen Kostenfolge. _________________ Karma statt Punkte!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.01.06, 16:19 Titel:
Der einzige echte "Vorteil" wäre der, daß man oft die Meinung vertreten hört, daß die Wahrscheinlichkeit für ein "ausgefallenes" (d.h. von der üblichen Erwartung abweichendes) Urteil umso geringer ist, je höher das jeweilige Gericht steht (jedenfals höre ich das öfter von deutschen Anwälten).
Unzulässig pauschal ausgedrückt: der Amtsrichter in Posemuckel haut schon mal eher ein unverständliches Urteil raus als der OLG-Senat in der Großstadt. So gesehen minimiert ein Gang zum Landgericht die Chance, daß in einem komplexen Fall nach Tageslaune entschieden wird oder man mal geflissentlich über eingängige LG- und OLG-Rechtsprechung hinwegsieht.
(Wie gesagt, das ist jetzt sehr überzeichnet dargestellt.)
Auch sonst kann der Gang zum LG Vorteile haben. Durch Anwaltspflicht und höheren Streitwert kann man oft Prozeßgegner eher dazu bringen, den Klageanspruch anzuerkennen, als wenn die sich denken "na vor dem AG fechte ich das ohne Anwalt noch alleine durch, kost' nich' viel und probieren kann man es ja mal". _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Der einzige echte "Vorteil" wäre der, daß man oft die Meinung vertreten hört, daß die Wahrscheinlichkeit für ein "ausgefallenes" (d.h. von der üblichen Erwartung abweichendes) Urteil umso geringer ist, je höher das jeweilige Gericht steht (jedenfals höre ich das öfter von deutschen Anwälten).
Unzulässig pauschal ausgedrückt: der Amtsrichter in Posemuckel haut schon mal eher ein unverständliches Urteil raus als der OLG-Senat in der Großstadt. So gesehen minimiert ein Gang zum Landgericht die Chance, daß in einem komplexen Fall nach Tageslaune entschieden wird oder man mal geflissentlich über eingängige LG- und OLG-Rechtsprechung hinwegsieht.
(Wie gesagt, das ist jetzt sehr überzeichnet dargestellt.)
Auch sonst kann der Gang zum LG Vorteile haben. Durch Anwaltspflicht und höheren Streitwert kann man oft Prozeßgegner eher dazu bringen, den Klageanspruch anzuerkennen, als wenn die sich denken "na vor dem AG fechte ich das ohne Anwalt noch alleine durch, kost' nich' viel und probieren kann man es ja mal".
Naja, aber was nützt mir das, wenn ich nur die Handwekerrechnung von 300,- € geltend machen will? Da werd ich mit dem Amtsrichter in Posemuckel Vorlieb nehmen müssen und habe noch nicht mal die Chance, mit dieser Forderung bei der Berufungskammer zu landen... _________________ Karma statt Punkte!
Eine derartige Plausibilitätsprüfung wird vor der GKV-Anforderung in aller Regel wohl nicht gemacht, weil der Richter meist erst die Sache sieht, wenn der Vorschuss gezahlt ist. Es muss schon ein sehr krass auffälliger Fall sein, so dass die GSt. Vorabvorlage macht. Ansonsten wird sich das Streitwertmissverhältnis im Anfangsstadium des Verfahrens ergeben und zu Konsequenzen führen wie genannt.
Bei Unklarheit, welche Vorschusshöhe anzufordern ist, erfolgt auch Vorlage an den Richter zur (vorläufigen) Streitwertfestsetzung. Bei dem oben genannten Fall des unklaren Streitwertes dürfte dies wohl das Naheliegendste sein.
Ja genau, es geht um Schmerzensgeld. Man kann 10.000 oder 5.000 Euro angeben. Deshalb war die Frage welche Vorteile das Amts- und Landgericht hat.
Na wenn das das eigentliche Problem ist, zäumen Sie das Pferd aber von hinten auf!
Kriterium für die Höhe der Schmerzensgeldforderung ist doch nicht, ob ich mit dem Verfahren vor das Amts- oder Landgericht komme, sondern wieviel ich für den konkreten Schaden als Schadensersatz verlangen kann. Wenn Sie das wissen, ist der nächste Schritt die Prüfung, vor welchem Gericht Sie klagen müssen! _________________ Karma statt Punkte!
Wenn man ein hohes Schmerzensgeld angibt, um zum LG zu kommen und es wird nur wenig zugesprochen (Schmerzensgelder werden nicht nach USA-Manier verteilt!), dann wird der überwiegende Teil der Klage abgewiesen, die Anwälte rechnen nach dem hohen Streitwert ab und man selbst bleibt auf dem großen Anteil der Kosten sitzen. Das kann doch wohl nicht gewollt sein?! _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Meines Erachtens ist die Überlegung des Fragestellers, Marc10, völig berechtigt. Wenn man ein Schmerzensgeld in der Region von 5.000 EUR fordern will, ist es natürlich richtig, darüber nachzudenken, vor welches Gericht man mit seinem Fall gehen möchte.
Neben den abstrakten Überlegungen kann man auch noch versuchen, die Spruchpraxis der in Frage kommenden örtlichen Gerichte abzuschätzen. Das wird aber wohl nur einem örtlichen Anwalt möglich sein.
Dazu kann ich nur auf den Beitrag von Vormundschaftsrichter verweisen, dass man es gerade nicht in der Hand hat, nach Gutdünken "sein" Gericht auszusuchen (siehe weiter oben). _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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