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Ein Unternehmer hat eine Foto-CD, an dessen Fotos er die Exklusivrechte besitzt, an einen Kunden verkauft.
Der Vertragsinhalt lautet so:
"Der Käufer erwirbt die Lizenz zur ausschließlich privaten Nutzung der überlassenen Fotos. Jeder Weiterverkauf, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder anderweitige Überlassung an Dritte ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt.
Der Verkäufer behält die Exklusivrechte an den Fotos."
Der Käufer will die Fotos nun weiterverkaufen, weil man angeblich einen Weiterverkauf nicht ausschließen darf. Dabei beruft er sich z.B. auf die WM-Tickets, die auch weiterverkauft werden.
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