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sandy84
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Regensburg

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 15:49    Titel: Kann mir bitte jemand weiterhelfen?? Antworten mit Zitat

Sitze gerade an meiner ersten Hausarbeit.Weiß nicht genau ob es das richtige Forum ist um die Frage zu stellen Verlegen Aber ich probiers mal, wäre super nett wenn es sich jemand durchlesen könnte und mir einen Tip geben könnte mit was ich anfangen soll, Idee bzw. welche Verfahrensarten in Frage kommen. Steh irgendwie auf dem Schlauch Frage .Also folgender SV:

Als die Vogelgrippe sich in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)
ausbreitet, werden verschiedene Gegenmaßnahmen auf nationaler Ebene und auch von
Seiten der EU beschlossen. Unter anderem treten in Brüssel die Bildungsminister der
Mitgliedstaaten zusammen, um im Rat über eine von der Kommission vorgeschlagene
Richtlinie abzustimmen, wonach die Mitgliedstaaten innerhalb eines Jahres als
obligatorisches Unterrichtsfach in allen Schulgattungen die Aufklärung über
Tierkrankheiten, ihre Bekämpfung und die Verhaltensweisen der Menschen
einzuführen haben. Die Bundesrepublik Deutschland wird auf Ersuchen des
Bundesrates und mit Zustimmung der Bundesregierung durch Kultusminister K des
Freistaates Bayern vertreten. Er stimmt im Rat für die Richtlinie, obwohl der
Bayerische Landtag – anders als der Bundesrat - sich kurz zuvor mit großer Mehrheit
gegen die Annahme einer solchen Richtlinie ausgesprochen hatte, da sie in die
Kulturhoheit der Bundesländer eingreife, die EG hierzu auch keine Kompetenz besitze
und die Richtlinie überdies dem Subsidiaritätsprinzip widerspreche.
Fraktionsvorsitzender F der X-Fraktion im Bayerischen Landtag ist der Meinung, der
Landtag habe sich mit guten Gründen gegen die Richtlinie ausgesprochen, woran K,
auch wenn der Bundesrat einen gegenteiligen Beschluss gefasst habe, gebunden
gewesen sei. Hierfür könne K, dessen Abstimmungsverhalten ausschlaggebend
gewesen sei, vom Landtag zur Verantwortung gezogen werden. Auch könne man
deswegen den Bayerischen Verfassungsgerichtshof anrufen. Die Richtlinie müsse man
ohnehin als nichtig ansehen, da K kein wirksames Mandat für seine Zustimmung zur
Richtlinie gehabt habe und der EG hierfür die Kompetenz fehle. Ein
Verfassungsrechtsbehelf zum Bundesverfassungsgericht seitens der Bayerischen
Staatsregierung und auch des Bayerischen Landtags gegen die Richtlinie sei statthaft.
In keinem Fall dürfe der Freistaat Bayern eine solche Richtlinie umsetzen. Der Bund
könne ihn nicht dazu zwingen.
II. Eine neu ergangene Verordnung der EU sieht vor, dass in allen Gemeinden der
Mitgliedstaaten, in denen auch nur in einem Fall Geflügel an Vogelgrippe erkrankt,
sofort sämtliches Geflügel ohne Entschädigung getötet werden müsse. Geflügelzüchter
G in der Gemeinde Aberg in Bayern sieht durch die Verordnung seine berufliche
Existenz bedroht. Er hält die Verordnung für einen unverhältnismäßigen Eingriff in
seine Grundrechte, insbesondere in seine Berufsfreiheit und sein Eigentumsrecht. Er
könne sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht, den Europäischen Gerichtshof in
Luxemburg und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
wenden.
In einem Gutachten sind die Ansichten des F und des G zu würdigen.

Falls jemand bis hierher gelesn hat Sehr glücklich , wär ich für jeden Tip, Aufsatz bzw. Ansatz dankbar. Hab mir zur ersten Frage Überlegt, dass es wohl ein B-L Streit und ein Organstreitverfahren ist??und Art 23GG muss ich wohl auch mit einbauen.Aber wie Frage und an welcher Stelle?

tausend Dank Winken
Sandra
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