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Freier Mitarbeiter / Freiberufler

 
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lerafi
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 18:27    Titel: Freier Mitarbeiter / Freiberufler Antworten mit Zitat

Wer kann mir erklären, was "freier Mitarbeiter" bedeutet?
"Freiberuflich" ist klar: die sog. Katalogberufe wie Arzt, Rechtsanwalt, Künstler;
also Selbständige, die nicht Gewerbetreibende sind (sind die eigentlich immer alle nicht USt-pflichtig? Es gibt doch Rae, die USt in Rechnung stellen, oder?)
Aber was bedeutet: "Freier Mitarbeiter"? Ist man dann angestellt? Wenn ja, mit welcher Rechtsgrundlage, was z.B. LSt+SV angeht? Oder ist man dann selbständig? Geht das MIT Gewerbeschein oder OHNE?
Wie ist das z.B. bei Dozenten an der VHS? Das sind doch "freie Mitarbeiter" oder?
Und wenn die nur von den VHS-Kursen leben (sprich: ein Auftraggeber), dann wäre es doch eine Scheinselbständigkeit, da der AG, die VHS, die Arbeitszeit uva vorgibt.
Danke für fachkundige Aufklärung!
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

Freiberufler sind zwar von der Gewerbesteuer befreit, nicht aber von der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer hängt vielmehr von der Art der erbrachten Leistung ab.

Freie Mitarbeiter sind eigentlich Selbstständige, die auch ein eigenes Gewerbe anmelden müssen. Im Einzelfall kann, wie oben geschildert, auch eine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Das kann dazu führen, dass der freie Mitarbeiter Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlen muss. Diese Materie ist allerdings recht kompliziert.

In manchen EDV-Firmen nennt man aber auch Mitarbeiter "freie Mitarbeiter", die zwar formell Angestellte sind, aber nur von Fall zu Fall bzw. stundenweise eingesetzt werden. Dies dient der Abgrenzung zu den "festen Mitarbeitern", die unbefristete Arbeitsverträge haben. Abgerechnet werden aber alle Gruppen als Angestellte.
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