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Partner A trent sich von Partner B. Partner sind verlobt (seit 2 Monaten) und haben sich vor 2 Jahren ein Haus gebaut.
Partner A möchte jetzt den hälftigen Wert des Objekts abzüglich der noch hälftige verbliebenen Schulden haben. (hohe Rückzahlung an Partner A)
Wird hierbei überhaupt eine Wertermittlung vorgenommen ? Und nicht die mitgebrachten und gezahlten Leistungen (wie u.a. Geldmittel) abzüglich der in den 2 Jahren aufgekommenden hälftigen Mietkosten, usw. wieder ausbezahlt. (Partner A hat weniger Geldmittel und Leistungen (Arbeitsleistungen fürs Haus) mit eingebracht)
Wer kann dazu etwas sagen bzw. auf Tips verweisen.
wenn beide im grundbuch stehen, gehört jedem je eine hälfte von dem jetzigen verkehrswert, der kann uU auch geringer sein, als der herstellungswert ...ob ein gutachten erstellt werden soll, hängt davon ab, ob die beiden sich einigen können, das gutachten kostet nicht unerhebliches geld...wie die eingebrachte arbeitsleistung angerechnet werden soll, ist eine sache der einigung...wenn alles streitig ist, gehts sowieso nur mit gerichtlicher auseinandersetzung und entsprechenden zusätzlichen kosten _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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