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Unterschriftenfälschung auf Anwesenheitsliste

 
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Morgoth
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 02:37    Titel: Unterschriftenfälschung auf Anwesenheitsliste Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Auf einer Anwesenheitsliste bei einer Uni-Vorlesung unterschreibt jemand für jemand anderen der nicht anwesend ist. Dem Prof. fällt auf, dass die Unterschrift nicht richtig ist.

Handelt es sich dabei um Urkundenfälschung?
Was kann demjenigen passieren der die Unterschrift gefälscht hat?
Was kann demjenigen passieren, der nicht anwesend war und für den die Unterschrift gefälscht wurde?

Vielen Dank für Antworten im voraus Smilie

Grüße
Morgoth
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pille
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich kenne Unis, da ist das gängig, dass einer für einen oder mehrere Andere(!) unterschreibt... Und NICHT BLOSS NUR EINMAL!!! Ich weiss wovon ich rede, denn ich selbst sass mir den Hintern in der Uni mit ca 15 anderen Personen wund und zur Klausur kamen dann ca. 50-100 in den Raum gedrängt, die sich immer nur auf der Liste hatten eintragen lassen... Die meisten Profs wissen, dass das gemacht wird.... Es gibt welche, die sind zwar angenervt, aber strafrechtlich verfolgen tun sie das niemals... habe zumindest von noch keinem Fall gehört...

Im schlimmsten Fall wirst Du als Unterschriftenfälscher und/oder die andere Person mit der Du Teamwork gemacht hast vom Kurs/Seminar ausgeschlossen/ bekommst Deinen Schein nicht oder musst den Kurs/Seminar wiederholen...

Wenn mans schon macht, dann müssen die Unterschriften natürlich auch perfekt sein...
( Oder kritzelig und zwei nebeneinander Sitzende dürfen nicht denselben Stift benutzen.... Na, was erzähle ich eigentlich hier... Mir fällt auf, dass ich recht gut die anderen leute beobachtet habe... Eigene Dummheit, wenn man erwischt wird... )
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 02:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hier hatten wir das Thema schon mal ausführlich:

http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=29017

Gruß
mc
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