Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fotos auf Erotic-Homepage aufgetaucht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fotos auf Erotic-Homepage aufgetaucht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
DiRRty RoKKa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 07:03    Titel: Fotos auf Erotic-Homepage aufgetaucht Antworten mit Zitat

Ich habe folgendes Problem und hoffe auf kompetente Antworten:

Ich habe bei einer Fotografin Fotos schießen lassen, inklusive Vertrag. So wie es aussieht und wie ich es verstehe, hatte sie sämtliche Recht an den Bildern. Jetzt sind die Bilder auf einer Pay-Erotic-Homepage aufgetaucht. Der erste Schritt wäre natürlich, die Fotografin zu fragen, ob sie die Bilder verkauft hat (Ich bin da noch sehr skeptisch und traue ihr das nicht zu), aber ich erreiche sie nicht! Aber ohne geklärt zu haben, ob derjenige rechtswidrig an die Bilder kam, macht es keinen Sinn, einen Anwalt oder die Polizei aufzusuchen.
Was kann ich tun?

Und wenn derjenige legal an die Bilder kam, kann ich trotzdem etwas bewirken? Zum Beispiel bei pschologischen Folgen oder mündlichen Absprachen, das die Fotos nur für Werbezwecke benutzt werden sollten? Oder falsche Angaben zur Person gemacht werden? Verleumdung?

Brauche dringend und schnell Rat!

Folgenden Standartvertrag habe ich unterschrieben:

...wird vereinbart, daß unwiderruflich sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am...................................von dem Modell angefertigte Aufnahmen auf den Fotografen übertragen werden. Der Fotograf darf die produzierten Bilder ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form durch den Fotografen oder durch Dritte, die mit dessen Einverständnis handeln, ungeachtet der Übertragungs-, Träger- und Speichertechniken (insbesondere elektronische Bildverarbeitung) publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken verwenden. Das Modell überträgt dem Fotografen gleichzeitig alle Nutzungsrechte einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustandegekommenen Bildmaterial ohne zeitliche Beschränkung. Die Namensnennung des Modells steht im Ermessen des Fotografen.

Mit Zahlung des vereinbarten Honorars sind sämtliche Ansprüche des Modells abgegolten. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftformen...

Zur Klärung: Es ging um ein Testshooting und ich habe nie Honorar bezogen.
Und wie ich gerade sehe, wurde nie ein Datum beim Vertrag genannt. (Datum und Unterschrift ---> Nur Unterschrift meinerseits)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger
Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 08:07    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast sämtliche Rechte abgetreten - welche willst du dann noch geltend machen? Außer, es war etwas sittenwidrig an dem Vertrag.

Dein Honorar entsprach deiner Erfahrung und Bekanntheit im Metier, also Null. Die Fotografin will dies ändern - auch in deinem und in ihrem Interesse - durch Verbreitung der Fotos.

Bei Nachfolgeaufträgen wird das Honorar entsprechend höher sein. Wünsche der Fotografin und Marketingfachfrau also viel Glück bei ihren Werbemaßnahmen.

Gruß aus Berlin, Gerd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
DiRRty RoKKa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich bin mir ziemlich sicher, dass sich die Fotografin damit nur schadet, denn wer seriös, wie sie et tut und tun will, Fotos schießen will, der wird mit solch einer Homepage sich nur ins eigene Fleisch schneiden. Aber darum geht es ja gar nicht.

Es muss doch aber mein Recht sein, zu prüfen, ob der Seitenbetreiber seriös an die Bilder gekommen ist, also ob die Fotografin die Bilder wirklich verkauft hat. Oder ob er sie irgendwo widrig "geklaut" hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden MSN Messenger
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Rechte nicht bei ihnen liegen, kann nur der Photograph dagegen vorgehen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin mir da nicht ganz sicher. Persönlichkeitsrechte kann man nicht wirklich aufgeben. D.h. das Persönlichkeitsrecht des Fotografierten müßte ihm das Recht geben, diese Publikation zu verhindern, *es sei denn*, der Veröffentliche könnte sich auf Nutzungsrechte berufen, die ihm (mittelbar) mit Zustimmung des Fotografierten übertragen wurden.
Anders gesagt, wenn der Betreiber nicht nachweisen kann, die Nutzungsrechte von der Fotografin erhalten zu haben, müßte das "Modell" immer noch seine Persönlichkeitsrechte ausspielen können, um eine Veröffentlichung zu unterbinden.

Blödes Beispiel: der A verkauft alle Rechte an einem Nacktfoto an seinen Kumpel B. Dessen Freund C mopst dem B das Bild. B zieht in den polynesischen Urwald und ist nicht erreichbar. C veröffentlicht ohne Erlaubnis des B das Bild des A. Kann A jetzt dagegen nicht vorgehen? Ich denke doch.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

DiRRty RoKKa hat folgendes geschrieben::
Es muss doch aber mein Recht sein, zu prüfen, ob der Seitenbetreiber seriös an die Bilder gekommen ist, also ob die Fotografin die Bilder wirklich verkauft hat. Oder ob er sie irgendwo widrig "geklaut" hat.
Man kann die eigenen Persönlichkeitsrechte wahren und demzufolge die Auskunft verlangen ob das Recht zur Veröffentlichung eingeräumt wurde.

Was waren es denn für Fotos? Auch wenn alle Rechte übertragen wurden, heißt das meines Wissens nach noch nicht, das beispielsweise Modefotos für Telefonsexanzeigen verwendet werden dürfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.