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bin staatlich bestellter Betreuer für Person x,
(Gesundheitsvorsorge;Aufenthaltsbestimmung, Vertretung bei Ämtern und Behörden,Vermögensorge).
Gleichzeitig übernehme ich die Pflege zu 50%.
Dieser Person ist geistig und körperlich schwerbehindert.Größe 1,10m Alter 53 (von Geburt an behindert)
Er kann aber "normal" durch die Wohnung laufen also keine Bettlägerigkeit.
Habe Antrag auf Höherstufung gestellt weil er seit einiger Zeit, sich selbst und andere gefährdet.
(mach E-Erd an usw.). Darausfolgt es muss immer permanent einer bei Ihm sein.
Dies ist im Behindertenausweis auch dokumentiert.("Notwendigkeit ständiger Begleitung nachgewiesen")
Nun war der Gutachter des MdK da. Sie sagt das die permanente Anwesenheid keine Anrechnung in den Pflegezeiten findet. (außer ca. 1000€ pauschal pro Jahr).
Also wenn Person x auf Straße läuft und etwas passiert,dann ist das halt Pech.
Es werden nur Zeiten der Pflege berechnet (z.B. Hilfe bei Toilette, Zähneputzen usw.)
Meine Fragen: Ist dies korrekt, die nötige Rundumbeaufsichtigung zählt nicht hinein?
Kann man sich gegen so eine himmelschreiende Ungerechtigkeit wehren.
bin staatlich bestellter Betreuer für Person x,
(Gesundheitsvorsorge;Aufenthaltsbestimmung, Vertretung bei Ämtern und Behörden,Vermögensorge).
Gleichzeitig übernehme ich die Pflege zu 50%.
Dieser Person ist geistig und körperlich schwerbehindert.Größe 1,10m Alter 53 (von Geburt an behindert)
Er kann aber "normal" durch die Wohnung laufen also keine Bettlägerigkeit.
Habe Antrag auf Höherstufung gestellt weil er seit einiger Zeit, sich selbst und andere gefährdet.
(mach E-Erd an usw.). Darausfolgt es muss immer permanent einer bei Ihm sein.
Dies ist im Behindertenausweis auch dokumentiert.("Notwendigkeit ständiger Begleitung nachgewiesen")
Nun war der Gutachter des MdK da. Sie sagt das die permanente Anwesenheid keine Anrechnung in den Pflegezeiten findet. (außer ca. 1000€ pauschal pro Jahr).
Also wenn Person x auf Straße läuft und etwas passiert,dann ist das halt Pech.
Es werden nur Zeiten der Pflege berechnet (z.B. Hilfe bei Toilette, Zähneputzen usw.)
Meine Fragen: Ist dies korrekt, die nötige Rundumbeaufsichtigung zählt nicht hinein?
Kann man sich gegen so eine himmelschreiende Ungerechtigkeit wehren.
Hallo Schnappi,
hierbei handelt es sich - auch wenn Sie Betreuer sind - um keine betreuungsrechtliche, sondern eher eine sozialrechtliche Frage.
Bevor Sie allerdings die Frage im richtigen Forum stellen, bedenken Sie bitte, dass die Frage so unzulässig ist, da eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall hier nicht erlaubt ist. Bitte lesen Sie die Juriquette! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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