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Hallo,
angenommen einem Student wird in der Bibliothek sein Notebook geklaut während dieser gerade ein Buch holt, und das Notebook ist aber mit einem Kensington-Kabel (Laptop-Schloß) an der Heizung festgemacht. Zahlt dann die Hausratversicherung? Schließlich muss das Schloß ja extra geknackt werden, um das Notebook mitzunehmen.
Wäre echt mal interessant zu wissen.
MfG
versichert gilt ein einbruch-diebstahl. d.h. es muß in ein gebäude eingebrochen worden sein, oder ein behältnis in einem gebäude aufgebrochen worden sein.
alles andere zählt als einfacher diebstahl (oder hier "besonders schwerer fall des diebstahles") der allerdings meistens nicht versichert gilt.
einige hausratversicherer bieten auch versicherungschutz für einfachen diebstahl, dieser ist allerdings meist recht eingeschränkt (umfang, vorraussetzungen, etc.). hier hilft ein blick in die jeweiligen versicherungs-bedingungen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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