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Verfasst am: 10.01.06, 13:48 Titel: Einklagen mir Status "noch nicht versorgt"
Hallo,
Wenn ein Student sich in ein Institut, bzw. eine Universität einklagen möchte begründet er das mit den Kapazitätsargument. Er muß auch eidesstattlich unterschreiben, dass er nirgendwo in Deutschland diesen Studiengang studiert, also "noch nicht versorgt" ist. Was zählt da genau?
Als Beispiel klagt ein Student,
der bei der Fernuniversität Hagen "Politik und Organisation" als neuen Bachelorstudiengang studiert
bei einer Presenzuniversität, etwa dem Berliner Otto-Suhr-Institut der Freien Universität, weil er zum ersten Fachsemester von "Politikwissenschaften" als Diplomstudiengang abgeleht wurde.
Ist die Form der Universität relevant? Ist der Name des Studiengangs ausschlaggebend? Oder ist der Inhalt des Studiengangs relevant?
Komplikation:
Was, wenn er sich gleichzeitig bei der selben Universität zum zweiten Fachsemester aufgrund seiner Studienlaistungen im andersnamenigen Studiengang beworben hat und einstufen lassen will? Wäre das nicht eine vollkommen paradoxe Klage?
Verfasst am: 11.01.06, 15:47 Titel: Name des Studiums
Es mag etwas trostlos sein, wenn ich mir selber antworte, aber hier mein neuer Stand:
Es ist nach Aussage von Prof.Korte (Dozent an der HU) vor allem der Name des Stuidenfachs relevant. Allerdings werden die Berliner Universitäten ihre eigenen Anwälte einstellen, die explizit die Aufgabe haben, die Bearbeitungskosten hochzutreiben. Das, durch ständigen Briefwechsel.
Weiß aber niemand eine genauere Antwort in Bezug auf die Rechtslage?
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