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nach Ihrer Beschreibung handelt es sich um ein laufendes Verfahren, oder?
Dann sollten Sie auf jeden Fall mit der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde, die beim zuständigen Luftamt / Landesluftfahrtbehörde angesiedelt ist, Kontakt aufnehmen und nachfragen.
Im Übrigen wird in der Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Erfahrung nach erst dann eine Entscheidung getroffen, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, nach dem die Lage zu bewerten ist. _________________ Grüße,
Thomas
Man muss nicht alles wissen, aber zumindest wo´s steht! Diesen Beitrag können Sie durch Klicken des grünen Kästchens über meinem Anmeldedatum bewerten!
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