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Datenschutz – Krankenversicherung

 
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Oli-M.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 08:07    Titel: Datenschutz – Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Liebes Forum!

habe eine kurze Frage:

Dürfen Krankenversicherungen (Privat und Gesetzlich) Auskünfte über Kunden bzw. Mitgliedsbescheinigungen hin und her Faxen ohne dem Bertoffenen zur informieren. Kunde/Mitglied hat zufällig seine Mitgliedsbescheinigung bei einer K-Versicherung zu sehen bekommen. Keine K-Versicherung hat für diese Auskunft um Erlaubnis nachgefragt. Fällt das nicht unter Datenschutz?

Besten Dank für Eure Antworten.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindest für die Privaten gilt: die dürfen. Weil du mit der Unterschrift auf dem Antrag deine Einwilligung dazu gegeben hast.

****************************

edit: sorry, Antwort war etwas zu kurz. Zu früh abgeschickt.

Auf dem Antragsformular ist eine Klausel enthalten, mit etwa folgendem Wortlaut:

"Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus dem Antrag oder der Vertragtsdurchführung ergeben, zur Beurteilung des Risikos und der Ansprücha an Rückversicherer oder andere Versicherer übermittelt (...) Gesundheitsdaten dürfen nur an andere Personen- und Rückversicherer übermittelt werden (...)"

Außerdem enthält jeder Antrag zur Personenversicherung eine umfassende Schweigepflichtsentbindungserklärung, damit der Versicherer von Ärzten, die den Versicherten behandelt haben, Auskünfte erhalten darf.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Ich kenne es von den gesetzlichen Krankenkassen so, dass es in der Regel kein Problem ist, von einer anderen gesetzlichen Krankenkasse eine Mitgliedsbescheinigung anzufordern. Diese Bescheinigungen enthalten lediglich den Zeitraum der Versicherung.

Diese sind zum Beispiel bei der Prüfung für die Vorversicherungszeit (bei der freiwilligen Versicherung oder bei der Krankenversicherung der Rentner) notwendig.
Aber auch für die Familienversicherung benötigt man in der Regel eine Mitglieds- bzw. Versicherungsbescheinigiung der Vorkasse.

Die Mitgliedsbescheinigungen sind dann immer für die Erfüllung der Leistungen notwendig. Andernfalls müsste der Versicherte diese Zeiten nachzuweisen, da dies in der Regel länger dauern würde, ist es schon sinnvoller, dass die Anforderung die Krankenkasse selber macht.
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Oli-M.
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.10.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 01:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank
Gruß
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