Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Prozesskostenhilfe nach Prozess abgelehnt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Prozesskostenhilfe nach Prozess abgelehnt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
JeeperCreeper
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 19:46    Titel: Prozesskostenhilfe nach Prozess abgelehnt Antworten mit Zitat

Der Anwalt meiner Mutter hat Prozesskostenhilfe beantragt und ist ohne den Bescheid vor Gericht gegangen. Erst zwei Wochen später kam die ablehnung. Bei vorheriger ablehnung, wäre sie nie vor Gericht gegangen. Würde gerne wissen wer jetzt eigentlich haftet da ich meine das der Anwalt einen fehler begangen hat.

Würde mich auf eine antwort freuen... Mit den Augen rollen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 22:12    Titel: Re: Prozesskostenhilfe nach Prozess abgelehnt Antworten mit Zitat

JeeperCreeper hat folgendes geschrieben::
Bei vorheriger ablehnung, wäre sie nie vor Gericht gegangen.


Wenn sie denn nachweisen kann, ihrem RA eine entsprechende Anweisung erteilt zu haben...
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

... und die Klageerhebung nicht fristgebunden war (z.B. Kündigungsschutzklage)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
JeeperCreeper
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 10:49    Titel: Re: Prozesskostenhilfe nach Prozess abgelehnt Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
JeeperCreeper hat folgendes geschrieben::
Bei vorheriger ablehnung, wäre sie nie vor Gericht gegangen.


Wenn sie denn nachweisen kann, ihrem RA eine entsprechende Anweisung erteilt zu haben...


Nun, sie hat ja einen ablehnungsbescheid vom Gericht bekommen also hat der Anwalt die Pkh auch beantragt. War wohl etwas übereifrig, denn welcher Anwalt geht denn vor Gericht ohne zu wissen ob er auch bezahlt weden kann. Das wundert mich alles sehr. Geschockt
Das war ein Verfahren wegen Unterhaltszahlungen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Da verhält es sich wie mit einer Rechtschutzversicherung....

Wenn ein Mandant zum Anwalt kommt und sagt, der Gegner zahlt keinen Unterhalt und er möchte Unterhalt haben, dann wird der Anwalt alles Notwendige veranlassen, um diesen Auftrag zu erfüllen. Wenn er im Rahmen dieses Auftrags versucht, die Kostendeckung von einer Versicherung oder vom Staat zu erwirken, ist das schön: Aber weder Versicherungen noch Staat sind zum Anwalt gekommen und haben nach Unterhalt gefragt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
JeeperCreeper
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Milo hat folgendes geschrieben::
Da verhält es sich wie mit einer Rechtschutzversicherung....

Wenn ein Mandant zum Anwalt kommt und sagt, der Gegner zahlt keinen Unterhalt und er möchte Unterhalt haben, dann wird der Anwalt alles Notwendige veranlassen, um diesen Auftrag zu erfüllen. Wenn er im Rahmen dieses Auftrags versucht, die Kostendeckung von einer Versicherung oder vom Staat zu erwirken, ist das schön: Aber weder Versicherungen noch Staat sind zum Anwalt gekommen und haben nach Unterhalt gefragt.


Vielen dank Milo aber die sache ist dann doch ein wenig anders. Die gegenseite hat mit dem Anwalt darauf gedrängt die Zahlungen einzustellen da das Einkommen des Mandanten unter dem Pfändungsfreibetrag liege. Eine Außergerichtliche einigung wäre möglich gewesen aber Das Grundsicherungsamt hat auf eine Gerichtliche entscheidung gedrängt. Dennoch wäre bei vorheriger ablehnung der Pkh niemand vor Gericht gegangen. Ist doch klar.
Liegt der fall jetzt etwas anders?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.