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Verfasst am: 11.01.06, 19:46 Titel: Prozesskostenhilfe nach Prozess abgelehnt
Der Anwalt meiner Mutter hat Prozesskostenhilfe beantragt und ist ohne den Bescheid vor Gericht gegangen. Erst zwei Wochen später kam die ablehnung. Bei vorheriger ablehnung, wäre sie nie vor Gericht gegangen. Würde gerne wissen wer jetzt eigentlich haftet da ich meine das der Anwalt einen fehler begangen hat.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.01.06, 22:12 Titel: Re: Prozesskostenhilfe nach Prozess abgelehnt
JeeperCreeper hat folgendes geschrieben::
Bei vorheriger ablehnung, wäre sie nie vor Gericht gegangen.
Wenn sie denn nachweisen kann, ihrem RA eine entsprechende Anweisung erteilt zu haben... _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 12.01.06, 10:49 Titel: Re: Prozesskostenhilfe nach Prozess abgelehnt
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
JeeperCreeper hat folgendes geschrieben::
Bei vorheriger ablehnung, wäre sie nie vor Gericht gegangen.
Wenn sie denn nachweisen kann, ihrem RA eine entsprechende Anweisung erteilt zu haben...
Nun, sie hat ja einen ablehnungsbescheid vom Gericht bekommen also hat der Anwalt die Pkh auch beantragt. War wohl etwas übereifrig, denn welcher Anwalt geht denn vor Gericht ohne zu wissen ob er auch bezahlt weden kann. Das wundert mich alles sehr.
Das war ein Verfahren wegen Unterhaltszahlungen
Da verhält es sich wie mit einer Rechtschutzversicherung....
Wenn ein Mandant zum Anwalt kommt und sagt, der Gegner zahlt keinen Unterhalt und er möchte Unterhalt haben, dann wird der Anwalt alles Notwendige veranlassen, um diesen Auftrag zu erfüllen. Wenn er im Rahmen dieses Auftrags versucht, die Kostendeckung von einer Versicherung oder vom Staat zu erwirken, ist das schön: Aber weder Versicherungen noch Staat sind zum Anwalt gekommen und haben nach Unterhalt gefragt.
Da verhält es sich wie mit einer Rechtschutzversicherung....
Wenn ein Mandant zum Anwalt kommt und sagt, der Gegner zahlt keinen Unterhalt und er möchte Unterhalt haben, dann wird der Anwalt alles Notwendige veranlassen, um diesen Auftrag zu erfüllen. Wenn er im Rahmen dieses Auftrags versucht, die Kostendeckung von einer Versicherung oder vom Staat zu erwirken, ist das schön: Aber weder Versicherungen noch Staat sind zum Anwalt gekommen und haben nach Unterhalt gefragt.
Vielen dank Milo aber die sache ist dann doch ein wenig anders. Die gegenseite hat mit dem Anwalt darauf gedrängt die Zahlungen einzustellen da das Einkommen des Mandanten unter dem Pfändungsfreibetrag liege. Eine Außergerichtliche einigung wäre möglich gewesen aber Das Grundsicherungsamt hat auf eine Gerichtliche entscheidung gedrängt. Dennoch wäre bei vorheriger ablehnung der Pkh niemand vor Gericht gegangen. Ist doch klar.
Liegt der fall jetzt etwas anders?
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