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ein volkasko versichertes auto fährt gegen ein parkenden lkw und wird selber dadurch beschädigt.schaden beläuft sich z.B auf 150euro.versicherung bezahlt den schaden,verlangt aber z.B 800euro zurück weil die gefahrene kilometerzahl höher ist als "erlaubt".kann man den schaden selber bezahlen (150euro) um die 800euro nicht zu zahlen _________________ elgato
Das kann ich mir nicht vorstellen. Die Vertragsstrafe für die falsche Kilometerangabe wird in jedem Fall fällig.
Der Unfall war nur der Anlass, der dem Versicherer die Kenntnis der falschen KÃlometer verschafft hat. Dies lässt sich nicht mehr aus der Welt schaffen.
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