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Bestandsschutz für bereits in der Zucht eingesetzte Tiere?

 
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doromi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 10:29    Titel: Bestandsschutz für bereits in der Zucht eingesetzte Tiere? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ich mit meiner Frage im richtigen Forum bin.
Bitte daher um Nachsicht und Aufklärung, falls ein anderes Forum das Richtige wäre.

Unser bis dato rein arbeitsmäßig orientierter Hundeverein hat in seiner letzten Mitgliederversammlung die Aufnahme der Zucht in seine Satzung beschlossen.
Hierfür haben wir eine Zuchtordnung entworfen, die mit ihren Regularien über die Voraussetzungen eines der beiden Zuchtvereine hinausgeht, in denen unsere Mitglieder bisher gezüchtet haben.

Unsere Frage ist nun: Wie sieht die rechtliche Seite aus für bereits in der Zucht eingesetzte Hunde dieses einen Zuchtverbandes ? Müssen diese die Voraussetzungen der neuen Zuchtordnung erfüllen oder können sie sich auf „Bestandsschutz“ berufen ?

Vielen Dank für Eure Informationen.

Mit freundlichen Grüßen,

doromi
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 21:45    Titel: Antworten mit Zitat

So auf Verdacht: das hängt von den bisherigen Satzungen und Verträgen ab.

Wenn der Verein bisher noch nicht gezüchtet hat, haben die, die nach anderen Kriterien züchteten, doch ihre eigenen Zuchtvereine; können sie ja weiter drin züchten.

M.E. kann keiner verlangen, dass Welpen nur angeblich nach den Kriterien der neuen Zucht gezüchtet sind, tatsächlich aber von Altzüchtern nach alten Kriterien gezüchtet worden sind. Denn hier handelt es sich um eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft oder um eine durch Werbung zugesicherte Eigenschaft, die, wenn sie tatsächlich fehlt, einen Mangel des Tieres bedeutet, und das geht auch nicht. Wäre ggf Betrug.

Ich würde also sagen, wer nicht nach den neuen Kriterien züchten will, soll bei seinem alten Zuchtverband (oder was auch immer) bleiben. Und der neue Zuchtverein darf seinen Namen nicht für diejenigen hergeben, die die neuen Kriterien unterlaufen.
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