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Teilung des Unterhaltes

 
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khatchik020368
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 254

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 20:48    Titel: Teilung des Unterhaltes Antworten mit Zitat

En klassischer Fall. KV und KM haben sich getrennt. Das gemeinsame Kind blieb in der Haushalt der KM. KV heiratete wieder und hat ein weiteres Kind.

Das Einkommen vom KV war nicht ausreichend, um alle Unterhaltsanspüche zu erfühlen. Also erhielten KM und das Kind aus erster Ehe nur ein Teil des sonst fälligen Unterhaltes. Nun ist das Kind über 18 (aber in der Ausbildung) und wohnt nicht mehr mit KM in einer Wohnung.

KV will jetzt der Unterhalt in voller Höhe an das Kind zahlen, dafür aber weniger an die KM. Wie bereits vermerkt, das Einkommen reicht nicht für beide.

Geht es? Zur Zeit bekommen KM und das Kind beide teilweise ALG II. Wenn KV der Unterhalt in voller Höhe an das Kind zahlt, wird es kein ALG II mehr bekommen (Absicht vom KV), dafür aber KM mehr.
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