Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 12.01.06, 21:31 Titel: rückforderung nach fehlerhafter abrechnung
angenommen eine kfz-haftpflicht rechnete einen totalschaden ab. der begünstigte VG, B erhielte dann einen brief im stil "wir rechnen wie folgt ab:" nebst entsprechendem scheck. einige zeit später fiele der Versicherung plötzlich ein, dass sie fehlerhafter weise vergessen(!) hätte, den restwert des fahrzeugs vom erstatteten Betrag abzuziehen. könnte sie diesen restwert, der ihr natürlich eigentlich zugestanden hätte vom VG zurückfordern? dieser könnte ja der ansicht sein, der schaden wäre abschließend reguliert gewesen, bzw. erhaltenes geld bereits für die anschaffung eines neuen kfz kalkuliert und verwendet haben, oder schlicht anderweitig ausgegeben haben. müsste also der VG den fehler der gegnerischen Haftpflicht ausbügeln, möglicherweise einen kleinkredit aufnehmen, um das geld zurückzuzahlen, oder das neu erstandene Fahrzeug mit wertverlust wieder veräussern? haftete nicht die versicherung für fehlerhafte abrechnungen, wenn der schaden durch den gutachter besagter versicherung ermittelt worden wäre. in diesem gutachten stände sehr wohl der besagte restwert, den die versicherung aber nicht in ihre schadenskalkulation aufgenommen hat.
das dort gesagte gilt auch hier: du hast versehentlich Geld erhalten, das dir nicht zusteht. Also darfst du es auch nicht behalten.
Rechtsgrundlage: § 812 BGB.
(Übrigens: was ist ein "VG"? diese Abkürzung kenn ich bis jetzt noch nicht) _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.