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Schul-Unterricht versteckt mitfilmen ??

 
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Raffke_da_DoD
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Vilseck

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 21:32    Titel: Schul-Unterricht versteckt mitfilmen ?? Antworten mit Zitat

Hallo Community,

bin recht neu hier und kenne mich deswegen noch nicht genau aus auf recht.de.
Aber nun zu meinem Anliegen:

Mit 16 Jahren gehe ich in die 10. Klasse eines Gymnasiums (in Bayern).
Und da ich zu Weihnachten '05 einen Digital-Camcorder geschenkt bekommen habe, habe ich diesen natürlich auch mit in die Schule gebracht - hauptsächlich zum Angeben ;P.
Aber dann hatten einige die krasse Idee, dass wir doch den Unterricht filmen sollten, um eventuelle Gefühlsausbrüche, Pannen oder ähnliches auf Video zu haben.
Das Ganze sollte versteckt ablaufen.

Durchgeführt habe ich es persönlich und was soll ich sagen - mittlerweile besitze ich schon einiges an Videomaterial.

Doch vor wenigen Tagen hat ein Lehrer uns erwischt (bzw. mich - ich habe die Sache auf mich genommen).
Nun droht mir ein verschärfter Verweis wegen...ähm... Der Lehrer hat das nur undeutlich gesagt aber irgendwas Medienrechtliches(?) - deswegen bin ich auch in diesem, dem Medien-Forum gelandet.

Nun wollte ich fragen, ob es denn generell LEGAL ist, überhaupt versteckt zu filmen und ob es legal ist, wenn ich auf dem Schulgelände(also Pausenhof genauso wie Klassenzimmer) filme - ob versteckt oder nicht...



Bitte helft mir weiter !!

Danke im Voraus,


Raffke_da_DoD
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"The only thing needed for the triumph of evil
is for good men to do nothing."
Edmund Burke
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 01:25    Titel: Antworten mit Zitat

§22 KunstUrhG:

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[...]"
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Veröffentlichung ist ja nur ein Punkt.

Der Lehrer könnte auch Strafanzeige wegen § 201 und vielleicht auch wegen § 201a StGB stellen, da Raffke schon strafmündig ist. Die Einziehung des Camcorders wäre dann die eher geringere Folge, neben der Jugendstrafe.

Wenn's nur bei einem verschärften Verweis bleibt, hat er sehr viel Glück gehabt und sollte sich bei dem Lehrer dafür bedanken.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der Arbeitsplatz Schule denn ein "höchstpersönlicher Lebensbereich"? Kann ich mir zwar durchaus vorstellen, aber ich weiß es nicht sicher.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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BuGeHof
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 22:06    Titel: Re: Schul-Unterricht versteckt mitfilmen ?? Antworten mit Zitat

Raffke_da_DoD hat folgendes geschrieben::
Nun wollte ich fragen, ob es denn generell LEGAL ist, überhaupt versteckt zu filmen


Generell ist es legal. Es kommt vielmehr drauf an, wen/was Du dabei in welchen Situationen filmst.

Zitat:
und ob es legal ist, wenn ich auf dem Schulgelände(also Pausenhof genauso wie Klassenzimmer) filme - ob versteckt oder nicht...


Das Gesetz verbietet das zunächst nicht - je nachdem, wen und wie Du filmst. Vermutlich ist es aber per Schulordnung untersagt/erlaubnispflichtig.

mbG
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kuaja
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 14.01.06, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Die Veröffentlichung ist ja nur ein Punkt.

Der Lehrer könnte auch Strafanzeige wegen § 201 und vielleicht auch wegen § 201a StGB stellen, da Raffke schon strafmündig ist. Die Einziehung des Camcorders wäre dann die eher geringere Folge, neben der Jugendstrafe.

Wenn's nur bei einem verschärften Verweis bleibt, hat er sehr viel Glück gehabt und sollte sich bei dem Lehrer dafür bedanken.


Also:
Nicht ernst gemeint?

Jugendstrafe anzunehmen?

Sowas bekommt ja manchmal noch nicht mal jemand, der einen bewaffneten Raubüberfall verübt.
(also, jetzt ein "Minderjähriger")
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Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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kuaja
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 14.01.06, 09:59    Titel: Re: Schul-Unterricht versteckt mitfilmen ?? Antworten mit Zitat

BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Raffke_da_DoD hat folgendes geschrieben::
Nun wollte ich fragen, ob es denn generell LEGAL ist, überhaupt versteckt zu filmen


Generell ist es legal. Es kommt vielmehr drauf an, wen/was Du dabei in welchen Situationen filmst.

Zitat:
und ob es legal ist, wenn ich auf dem Schulgelände(also Pausenhof genauso wie Klassenzimmer) filme - ob versteckt oder nicht...


Das Gesetz verbietet das zunächst nicht - je nachdem, wen und wie Du filmst. Vermutlich ist es aber per Schulordnung untersagt/erlaubnispflichtig.

mbG


hihi Smilie
In der Schulordnung soll stehen, ich weiß es nicht,:

" Schüler dürfen den Unterricht nicht versteckt filmen"

?
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Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Raffke_da_DoD
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.01.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Vilseck

BeitragVerfasst am: 14.01.06, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal ein Dankeschön für die Antworten !!
Folgendes muss ich noch erwähnen:

Ich hatte tatsächlich geplant, die Videos zu veröffentlichen, aber ich habe es noch nicht getan.
Außerdem ist auf den Videos tatsächlich nur Unterricht zu sehen - nicht etwa eine äußerst peniliche Situation des Lehrers oder ähnliches.

Wie gesagt, ohne je etwas davon veröffentlicht zu haben, könnte ich da nicht erwarten, dass ich soweit ungestraft bleibe ?
Schließlich habe ich den Lehrer noch nicht "bloßgestellt" !!

Und ist es letztendlich nicht dasselbe einen Lehrer bei der "Arbeit" zu filmen, als wie beispielsweise einen Bauarbeiter zufällig bei einem Urlaubsvideo einzufangen ?


Definitiv werde ich gegen den Verweis Einspruch erheben - eben da ich noch nichts veröffentlicht habe.
Ich denke, ich werde mich mit dem Lehrer darauf einigen können, das Band zu löschen.



Abschließend noch eine Frage:
Wie können Shows à la "Boiling Point", "Ääätsch, die Kamera-Falle" usw. dann überhaupt diese "Fallen stellen" ?


erneut DANKE und mit freundlichen Grüßen,

Raffke_da_DoD
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"The only thing needed for the triumph of evil
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Edmund Burke
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fionn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 22:00    Titel: @den autor Antworten mit Zitat

Also, das Gesetz sagt: wer das unöffentlcihe Wort aufnimmt kann mit (schlag mich tot) bestraft werden.

WEnn du einen Bauarbeiter in dein FerienVideo reinsteckst dann aber meist nicht gezielt ihn und nicht ihn alleine, deswegen nicht straf bar.

Boilling Pionts machts so:

Sie verarschen die Leute, am Ende klären sie die auf und fragen nach Erlaubnis. Bekommen sie die nicht, machen sie die unkenntlich.
das ist dann erlaubt.

Für dein Verfahren ein Tip:
Zeig lieber Reue, und fighte nicht dagegen an. Sondern bitte um eine andere Lösung, sei es Hausmeisterstunden oder Arrest, und wenn man dann sich vor dem Verfahren nicht auf eine andere Lösung einigen konnte, dann bleib bei der Reue-WICHTIG!- weil wenn ein Mensch "angegriffen" wurde dann möchte er dass es dem Täter leid tut.
Und wenn du jetzt kommst und immer noch bei der Meinung bleibst das es doch nicht so schlimm wäre, dann kannste sicher sein das der Lehrer für ne harte/gerechte Strafe ist-merk dir, Lehrer sitzen am Längeren Hebel!!!

Gruß Fionn
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