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Verfasst am: 13.01.06, 07:47 Titel: Private KV und Gesundheitsfragen
Hallo,
ich bin bereits seit 7 Jahren privat versichert und habe vor kurzem einmal meinen Versicherungsschein wieder durchgelesen. Dort habe ich mit Schrecken festgestellt, dass ich angekreuzt habe, dass ich in den letzten x Jahren vor Versicherungseintritt nicht beim Arzt war, auch nicht zu Vorsorgeuntersuchungen. Das stimmt aber nicht, ich WAR beim Arzt. Sowohl zu Vorsorgeuntersuchungen als auch wegen kleiner Dinge wie Erkältung oder Magenverstimmung, um mir etwas verschreiben zu lassen. Wie das zustande kam weiß ich auch nicht, vielleicht hat der Vers.-Vertreter mich gelinkt und mir das nicht richtig vorgelesen oder abgewiegelt und gesagt dass ich das so ankreuzen könnte. Eigentlich kann ich mir das nicht so recht erklären... Natürlich habe ich einen großen Schrecken bekommen und sorge mich jetzt um meinen Versicherungsschutz. Ich habe dann aber gehört, dass diese Gesundheitsfragen nicht relevant sind, selbst wenn man sie korrekt angegeben hat, wenn über mind. 5 Jahre der Versicherung keine Rechnungen eingereicht hat, was bei mir tatsächlich der Fall ist. Weiß jemand, ob dies stimmt? Wie sollte ich mich jetzt verhalten?
hier sind leider nur wenige unterwegs, die Ahnung von PKV haben. Ich auch nicht wirklich, aber ich versuch´s mal.
Also, das scheint ein Fall der "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" zu sein.
Das Versicherungsvertragsgesetz sagt hierzu in § 178 k: "Wegen einer Verletzung der
(...) Anzeigepflicht kann der Versicherer vom Vertrag nicht mehr zurücktreten, wenn seit der Vertragsschließung drei Jahre verstrichen sind- (...)".
Damit wäre soweit alles klar; die drei Jahre sind vorbei; der Versicherer müsste den Vertrag deshalb weiter aufrechterhalten.
Es gibt allerdings noch den § 22 VVG: da steht drin, dass der Versicherer den Vertrag wegen "arglistiger Täuschung" anfechten darf. Das gilt auch für die Krankenversicherung. In meinem Kommentar (Prölss/Martin, VVG-Kommentar) finden sich leider keine speziellen Fundstellen, die auf die PKV anwendbar wären. Es steht ein bisschen was zur Lebens- und Berufsunfähigkeitsvers. drin, das wird man analog anwenden können:
Verschweigen von medikamentös behandeltem Bluthochdruck, Teilamputation eines Daumens, behandelte depressive Störungen, Rückenbeschwerden; Angabe von "Erkältung" statt "Asthma". (auszugsweises Zitat aus Prölss/Martin, Anm. 7 zu § 22 VVG).
Wenn der Antragsteller jetzt angibt, er sein die letzten Jahre gar nicht beim Arzt gewesen, obwohl das so nicht stimmt, kann seitens des Versicherers schon Arglist unterstellt werden, somit wäre ein Anfechtugnsgrund gegeben; der Vertrag würde aufgehoben werden mit der Konsequenz: kein Versicherungsschutz.
Allerdings muss sich der Versicherer die Kenntnis des Vertreters anrechnen lassen. Der Antragsteller hat dem Vertreter seine Arztbehandlungen mitgeteilt; das gilt so, als ob der Versicherer selbst Kenntnis davon hat. Problem dabei ist die Beweisfrage.
Die PKV ist leider nicht mein Metier, ich kann nicht aus eigener beruflicher Erfahrung sagen, ob dein geschilderter Fall wirklich als "arglistige Täuschung" gewertet werden kann (ich meine aber, ja). Du solltest mal einen Rechtsanwalt fragen, der sich speziell mit Versicherungsvertragsrecht auskennt. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 13.01.06, 10:45 Titel:
Hi,
ergänzend zu Mogli´s ausführlicher Antwort:
Mal in den Bedingungen nachlesen oder durch einen Dritten beim Versicherer nachfragen, ob es da eine entsprechenden Verzicht der Anfechtung gibt, wenn man x Jahre leistungsfrei oder ununterbrochen in den betreffenden Tarifen versichert gewesen ist. Hab schon gehört, daß es so was geben soll.
wenn du wirklich nur wegen Erkältung oder Magenverstimmungen beim Arzt gewesen bist, dann mußt du dir keine Sorgen machen.
Die von Mogli richtig zitierte arglistige Täuschung wird nur in ganz krassen Fällen gemacht. Dein Versicherer hat nicht mehr die Möglichkeit zurückzutreten, da die 3-Jahresfrist vorüber ist.
Hättest Du jetzt vor Antragstellung beispielsweise an einer schlimmen chronischen Erkrankung gelitten oder wärst du mehrmals psychotherapeutisch oder psychiatrisch behandelt worden (das sind nämlich krasse Fälle ), dann könnte der Versicherer theoretisch noch den Vertrag anfechten. Arglist könnte man dir dann nämlich unterstellen, denn derartige Erkrankungen kann man nicht einfach "vergessen".
Wenn es dein Gewissen erleichtert, kannst du die "Erkrankungen" nachmelden...aber da wirst du garantiert einen netten Brief von der Versicherung bekommen, daß diese nachträgliche Meldung nicht mehr für das bestehende Vertragverhältnis relevant ist.
Ach ja...hat mit dem eigentlichen Thema jetzt nix zu tun: Anders sieht der Fall aus, wenn du eine BUZ (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) abgeschlossen hast Da könnte es dir theoretisch zum Verhängnis werden, wenn du die obigen Erkrankungen nicht angeben hast...nur als Tipp am Rande
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