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Angenommen im Versicherungsvertrag bei der Frage "WER nutzt den den PKW" wird "Ich" angegeben, da der Versicherungsnehmer den Wagen haupsächlich selbst nutzt.
Schließt das dann volkommen die Nutzung durch andere Personen aus?
Wäre der Wagen dann ohne Versicherungsschutz, wenn z.B. die Freundin morgens den Wagen zum Brötchenholen benutzt?
Vorallem, wenn der Versicherungsnehmer mindestens 23 Jahre alt ist und die Freundin erst 19?
im schlimmsten fall kann die versicherungsgesellschaft eine "vertragsstrafe" verlangen. wie hoch diese ist, kann jede gesellschaft selbst festlegen. dazu müssten sie in ihren bedingungen nachsehen. i.d.r. bewegt sich diese vertragsstrafe aber bei einem doppelten jahresbeitrag....
Ist ja auch nicht ohne.
Gilt dies auch, wenn der Versicherungsnehmer Angibt "andere" nutzen das Auto, aber nicht ausfüllt, dass ein Nutzer unter 23 ist?
Aber eine "unter 21 Jährige" mit den Wagen verunfallt?
Schließlich tritt die Nutzung durch andere Personen unter Umständen nur äußerst selten auf, aber beeinflusst die Premie doch beträchtlich.
Verfasst am: 04.11.04, 18:21 Titel: Konsequenz aus nicht angegebenem Nutzer
In der Regel wird die einzige Konsequenz sein, daß die Prämie erhöht wird. Wenn nur Leute mit Fahrerfahrung fahren (i.d.R. ab 23, weil man unterstellt daß die Leute mit 18 Führerschein machen), ist das Unfallrisiko nicht so hoch. Vertragsstrafen müßten ausdrücklich vereinbart worden sein. Den den vom GDV empfohlenen Versicherungsbedingungen ist so was jedenfalls nicht drin.
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