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Fahrerangaben PKW Haftpflicht

 
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Tobias-P
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.04, 00:22    Titel: Fahrerangaben PKW Haftpflicht Antworten mit Zitat

Hallo!

Angenommen im Versicherungsvertrag bei der Frage "WER nutzt den den PKW" wird "Ich" angegeben, da der Versicherungsnehmer den Wagen haupsächlich selbst nutzt.
Schließt das dann volkommen die Nutzung durch andere Personen aus?
Wäre der Wagen dann ohne Versicherungsschutz, wenn z.B. die Freundin morgens den Wagen zum Brötchenholen benutzt?
Vorallem, wenn der Versicherungsnehmer mindestens 23 Jahre alt ist und die Freundin erst 19?

Gruß
Tobias P.
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.11.04, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

nein, der versicherungschutz ist nicht gefährdet.

im schlimmsten fall kann die versicherungsgesellschaft eine "vertragsstrafe" verlangen. wie hoch diese ist, kann jede gesellschaft selbst festlegen. dazu müssten sie in ihren bedingungen nachsehen. i.d.r. bewegt sich diese vertragsstrafe aber bei einem doppelten jahresbeitrag....
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Tobias P
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.04, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ja auch nicht ohne.
Gilt dies auch, wenn der Versicherungsnehmer Angibt "andere" nutzen das Auto, aber nicht ausfüllt, dass ein Nutzer unter 23 ist?
Aber eine "unter 21 Jährige" mit den Wagen verunfallt?

Schließlich tritt die Nutzung durch andere Personen unter Umständen nur äußerst selten auf, aber beeinflusst die Premie doch beträchtlich.

Gruß
Tobias
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Gast






BeitragVerfasst am: 04.11.04, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

wenn konkret gefragt ist nach "fahrer unter 23", dann sollte man das auch angeben, möchte man "hinterher" keinen ärger haben...
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goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 04.11.04, 18:21    Titel: Konsequenz aus nicht angegebenem Nutzer Antworten mit Zitat

In der Regel wird die einzige Konsequenz sein, daß die Prämie erhöht wird. Wenn nur Leute mit Fahrerfahrung fahren (i.d.R. ab 23, weil man unterstellt daß die Leute mit 18 Führerschein machen), ist das Unfallrisiko nicht so hoch. Vertragsstrafen müßten ausdrücklich vereinbart worden sein. Den den vom GDV empfohlenen Versicherungsbedingungen ist so was jedenfalls nicht drin.
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