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Verfasst am: 13.01.06, 16:19 Titel: No Show: mit oder ohne Steuer?!
Hallo,
mich würde mal interessieren, ob bei Ausfallentschädigungen in der Gastronomie Umsatzsteuer abgeführt werden muss? Im Umsatzsteuergestz und den Zusatzverordnungen konnte ich nichts finden und die Auskünfte von Handelskammern und verschiedenen Hotels widersprechen sich leider....
Kann mir da jemánd weiterhelfen, weil es muss doch irgendwo entsprechend geregelt sein. Oder es hinterziehen recht viele die Umsatzsteuer....
Hallo
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(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
usw....
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Nach § 1 UstG würde ich ein Ausfallhonorar als sonstige Leistung deklarieren, die darin betsteht z.B. ein Zimmer für einen Gast bereit gehalten zu haben... usw...
wenn man für ein Hotel eine No-Show-Rechnung wegen nicht abgenommer Zimmer geltend macht, will man einen Erfüllungsanspruch und keinen Schadensersatzanspruch durchsetzen. Also wird dem Gast Mwst in Rechnung gestellt; und sie muß auch entsprechend abgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Moderator _________________ Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Verfasst am: 19.03.06, 21:53 Titel: Des Rätsels Lösung....
Man muss zwischen No Show (Gast erscheint nicht, sagt nicht ab) und Stornierung (Gast cancelt Reservierung) unterscheiden. Eine No Show-Rechnung ist umsatzsteuerpflichtig. Bei einer Stornierung handelt es sich dagegen um Schadensersatz, der weder umsatzsteuerpflichtig noch von der Umsatzsteuer befreit ist. Schadensersatz ist statt dessen "nicht steuerbar" und fällt somit nicht unter das Umsatzsteuergesetz
Verfasst am: 28.03.06, 23:08 Titel: Re: Des Rätsels Lösung....
hallalla hat folgendes geschrieben::
Man muss zwischen No Show (Gast erscheint nicht, sagt nicht ab) und Stornierung (Gast cancelt Reservierung) unterscheiden. Eine No Show-Rechnung ist umsatzsteuerpflichtig. Bei einer Stornierung handelt es sich dagegen um Schadensersatz, der weder umsatzsteuerpflichtig noch von der Umsatzsteuer befreit ist. Schadensersatz ist statt dessen "nicht steuerbar" und fällt somit nicht unter das Umsatzsteuergesetz
Ich meine, dass das so nicht richtig ist, weil nicht umsatzsteuerpflichtig nur der sog. "echte" Schadenersatz ist. Handelt es sich dagegen um einen "unechten" Schadenersatz - ein solcher liegt vor, wenn der Schadenersatz quasi die eigentliche Leistung "vertritt" - ist die Sache umsatzsteuerpflichtig. Hierzu gibt es eine Stelle in den Umstatzsteuerrichtlinien.
Bei einer Stornierung handelt es sich meiner ersten Einschätzung nach um einen unechten Schadenersatz, weil die Stornierungskosten ja im Prinzip die Leistung - Zimmermiete - ersetzen, so dass ich Herrn Grundsteins Ansicht teilen würde.
Zitat aus den Umsatzsteuer-Richtlinien für 2005, Richtlinie 272, Absatz 14:
(14) 1Tritt der Reisende vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück und hat er für diesen Fall eine in dem Reisevertrag vorab vereinbarte Entschädigung zu entrichten (Stornogebühr), liegt beim Reiseveranstalter echter Schadensersatz vor.
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