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Verfasst am: 13.01.06, 17:30 Titel: DB-Verspätung :: Ersatz nur in Zuschlagpflichtigen Zügen??
Hallo!
Habe eine Frage zur neuen Kundencharta der Bahn.
Die Ursrpünglich geplante Strecke war:
Düsseldorf Hbf ab 15:40
Köln Messe/Deutz an 16:06
Köln Messe/Deutz ab 16:25
Gießen 13.01.06 an 18:47
Gießen 13.01.06 ab 19:09
Marburg(Lahn) an 19:36
Leider gab es auf der Strecke Düsseldorf-Köln eine Verspätung von 25min, so dass der Anschlusszug nicht zu erreichen war.
Der nächste Planmäßige Zug auf der direkten Strecke Köln-Gießen fährt jedoch erst 2Std später, so dass sich der Fahrgast satte 2Std die Beine in den Bauch stehen muss.
Hinzu kommt noch, dass bei Ankunft in Gießen kein Zuschlagfreier Anschlusszug nach Marburg fährt, der Kunde also hier nochmal ca 1Std auf einen Anschlusszug warten muss.
Insgesammt summiert sich die verspätung also auf insgesamt ziemlich genau 3Std.
Auf Anfrage beim Kundencenter in Köln-Deutz wurde dem Fahrgast auch die Verbindung 2Std später genannt. Eine Kulanzregelung gebe es für den Kunden nicht, da die Fahrpreiserstattung von 20% bei Verspätung am Zielbahnhof nur bei Nutzung der Zuschlagpflichtigen Züge gilt. Allerdings habe ich im Internet nun mehrfach die Information gefunden, dass die Regelung bei allen Zügen im Fernverkehr gilt, Fernverkehr wurde dabei als eine Fahrtstrecke von mehr als 50km bzw eine Fahrtzeit von mehr als 1Std. definiert.
Ist dies so richtig?? Kann es wirklich sein, dass man als Kunde der die Fahrzeugklassen RE/RB benutzt so der gelackmeierte ist??
Übrigens: Auch eine Stornierung des Tickets und eine anschließende Buchung eines teureren Verkehrsmittels (ICE) war nur gegen eine Stornierungsgebühr möglich.
Sowas kann doch nicht sein, oder?
Sollte man in einem solchen Fall die Schlichtungsstelle anrufen und diese um Unterstützung bei Erreichung einer Kulanzleistung bitten?
Oder hat man gar rechtliche Ansprüche gegen die deutsche Bahn?
Verfasst am: 19.02.06, 23:19 Titel: Trennung Nah- und Fernverkehr
Hallo!
Grundsätzlich gilt, dass der Reisende keinen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung im Falle von Verspätungen oder Zugausfällen hat (§ 17 Eisenbahn-Verkehrsordnung). Aber die Bahn hat im Fernverkehr eine freiwillige, verbindliche Kundencharta eingeführt. Die Bedingungen setzt aber die DB fest. Und Bedingung ist, dass Fernverkehrszüge genutzt werden.
Das Allgemeine Eisenbahngesetz sagt in § 2 (5) "Schienenpersonennahverkehr ist die allgemein zugängliche Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt."
Es kommt also nicht darauf an, ob der einzelne Fahrgast mehr als 50 km zurücklegt, sondern es kommt darauf an, ob die Reiselänge aller Fahrgäste 50 km (bzw. 1 Std.) übersteigt. Daher bleiben RE und RB Nahverkehrszüge.
Grund für die Unterscheidung ist, dass alle Nahverkehrszüge von den Ländern bestellt und bezahlt werden, während der Fernverkehr eigenwirtschaftlich betrieben wird. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen im Nahverkehr müssen teilweise für Verspätungen Vertragsstrafen an das Land zahlen, daher wird es im Nahverkehr im Allgemeinen keine Erstattungen an den Fahrgast geben.
Deshalb wirst du letztendlich keine Entschädigung nach der Kundencharta erhalten. Aber du solltest dich trotzdem schriftlich (Fahrkarten / Verspätungsbelege beifügen) an die Kundenbetreuung der DB wenden. In aller Regel erhält man in solchen Fällen einen Kulanzgutschein, der einem bei der nächsten Fahrt einiges einspart.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 19.02.06, 23:40 Titel:
Ohne jetzt dem Threadsteller einen Vorwurf machen zu wollen. Ich finde es im allgmeinen erstaunlich, was der "normale Bürger" von der Bahn für eine Pünktlichkeit verlangt aber im Flugverkehr Verspätungen ohne mit der Wimper zu zucken akzeptiert. Das liegt vermutlich daran, dass die Bahn nur auf Höhe 0 fliegt und daher alle glauben es wäre super einfach mal eben was auf der Schiene fahren zu lassen. Da ich mich innerhalb der Produktion Fernverkehr aber relativ gut auskenne kann ich versichern, dass es sich hierbei nicht gerade um eine Trivialität handelt mal eben nen Zug auf nen Umlauf zu packen...
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