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Amtsgericht Vorsorgevollmacht

 
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mvbruch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Langen

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 17:56    Titel: Amtsgericht Vorsorgevollmacht Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen. Bitte kann mir jemand erklären ab wann und warum sich das Amtsgericht in die Geschäftlichen Belange eines Menschen einmischen darf. Wenn z. B . Person A ins Altersheim kommt (direkt aus dem Krankenhaus, nach einer Krankheit und die vom Krankenhaus einen Rechtspfleger bestellt hat). Die betreute ist mehr als 10 Jahre im Altersheim und es gibt einen Betreuer (Kind A). Dieser Betreuer regelt alles, bezahlt das Altersheim und sonstige Rechnungen holt Wäsche etc. organisiert alles andere. Der Betreuer hat ein "Betreuerausweis" vom AG ausgestellt bekommen. Das Amtsgericht verlangt aber von allen Ausgaben Quittungen und hat ein Sperrkonto angelegt.

Meine Frage: Aul welchem Recht beruft sich das Amtsgericht und regelt einfach die Sachen der Person A. Es legt weder eine Vorsorgevollmacht durch Person A noch haben Kind A und Kind B solches angeregt.

Mir fehlt immo noch der Zusammenhang zwischen dem Amtsgericht und einer betreuten Person.
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BeitragVerfasst am: 15.01.06, 11:28    Titel: Re: Amtsgericht Vorsorgevollmacht Antworten mit Zitat

mvbruch hat folgendes geschrieben::
Hallo alle zusammen. Bitte kann mir jemand erklären ab wann und warum sich das Amtsgericht in die Geschäftlichen Belange eines Menschen einmischen darf. Wenn z. B . Person A ins Altersheim kommt (direkt aus dem Krankenhaus, nach einer Krankheit und die vom Krankenhaus einen Rechtspfleger bestellt hat). Die betreute ist mehr als 10 Jahre im Altersheim und es gibt einen Betreuer (Kind A). Dieser Betreuer regelt alles, bezahlt das Altersheim und sonstige Rechnungen holt Wäsche etc. organisiert alles andere. Der Betreuer hat ein "Betreuerausweis" vom AG ausgestellt bekommen. Das Amtsgericht verlangt aber von allen Ausgaben Quittungen und hat ein Sperrkonto angelegt.

Meine Frage: Aul welchem Recht beruft sich das Amtsgericht und regelt einfach die Sachen der Person A. Es legt weder eine Vorsorgevollmacht durch Person A noch haben Kind A und Kind B solches angeregt.

Mir fehlt immo noch der Zusammenhang zwischen dem Amtsgericht und einer betreuten Person.


Sie sollten sich ersteinmal klar werden was ein Rechtspfleger überhaupt ist. Wie in einem anderen Beitrag auch scheinen Sie davon auszugehen, dass der Rechtspfleger eine Dritte Person ist die durch das Gericht beauftrag wurde. Dem ist nicht so. Der Betreuer wurde durch das Gericht bestellt und wird durch das Gericht kontrolliert. Die Kontrolle ist Aufgabe des Beamten des Gerichtes und dies ist der Rechtspfleger. Geregelt ist dies sämtlich im BGB und Rechtspflegergesetz..
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mvbruch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Langen

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Also ich sehe das so, das Kind A (der Betreuer) vom Rechtspfleger kontrolliert wird (was man auch verstehen kann) Aber warum wird das Gericht überhaupt tätig?

Ein anderes Beispiel. Person A hat einen Bausparvertrag in dem Zwillingsbruder B im Todesfall als Begünstigter eingetragen wird. Person A wird schwer krank und kommt in einen PFlegeheim. Der Rechtspfleger von Person A ändert den Bausparvertrag auf eine günstigere Variante (mehr Zinsen). Dagegen ist m. E. nichts einzuwenden. Dennoch vergisst der Rechtspfleger Person B als Begünstigten im Bausparvertrag einzutragen. Jetzt stirbt Person A und der Bausparvertrag geht in die Erbengemeinschaft.

Wie ist der Fall dort? Der Rechtspfleger hat in diesem Fall m. E. grob fahrlässig gehandelt. oder?
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BeitragVerfasst am: 15.01.06, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Der Rechtspfleger wird selber gar nichts am Bausparvertrag ändern, weil das nicht seine Aufgabe ist.

Lesen Sie sich im übrigen mal §§ 1908i, 1837ff BGB durch..
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mvbruch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Langen

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo in diesem Fall war es aber so, der Zwillingsbruder wurde vom Rechtspfleger gefragt ob er den Bausparvertrag in eine günstiger Variante umwandeln durfte.
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BeitragVerfasst am: 15.01.06, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

mvbruch hat folgendes geschrieben::
Hallo in diesem Fall war es aber so, der Zwillingsbruder wurde vom Rechtspfleger gefragt ob er den Bausparvertrag in eine günstiger Variante umwandeln durfte.


War das doch nicht eher der Betreuer des A und der Rechtspfleger hat evtl. nur eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erteilt?
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mvbruch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Langen

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

Nein so war es leider nicht. Der Beamte vom Amtsgericht hat den Bausparvertrag in eine günstiger Variante umgewaldelt und schlicht vergessen den Zwillingsbruder einzutragen.

Trotzdem verstehe ich immer noch nicht wann ein Beamter vom Amtsgeicht die finanziellen Belange eines Betreuenden kontrolliert.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

mvbruch hat folgendes geschrieben::

Trotzdem verstehe ich immer noch nicht wann ein Beamter vom Amtsgeicht die finanziellen Belange eines Betreuenden kontrolliert.

Wenn es sich bei dem von Ihnen so genannten "Betreuenden" um einen rechtlichen Betreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB handelt, lautet die Antwort: Immer.

Das Amtsgericht hat den Betreuer bestellt und kontrolliert ihn dann auch.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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mvbruch
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Anmeldungsdatum: 06.01.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Langen

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Vormundschaftsrichter. Mir ist die Sachlage an sich klar. Trotzdem suche ich noch nach dem Hintergrund. Person A ist alt und gebrechlich und will ins Altenheim. Warum wird dann das Amtsgericht bestellt?

Anders Fall B. Person A will nicht ins Pflegeheim Sie wird mit Gewalt (durch Sanitäter) ins Alternheim gebracht. Wird hier das Amtsgericht automatisch tätig? Nach 1 Jahr hat Person A sich im Altenheim eingelebt und ist froh dort zu sein. Ist immer noch das Amtsgericht zuständig?
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

mvbruch hat folgendes geschrieben::

Anders Fall B. Person A will nicht ins Pflegeheim Sie wird mit Gewalt (durch Sanitäter) ins Alternheim gebracht. Wird hier das Amtsgericht automatisch tätig? Nach 1 Jahr hat Person A sich im Altenheim eingelebt und ist froh dort zu sein. Ist immer noch das Amtsgericht zuständig?


Hier scheint einiges durcheinander gebracht zu werden - aber mal zu Fall B:

"Mit Gewalt ins Pflegeheim bringen" geht nur nach Beschluss des Vormundschaftsgerichtes - dieser ist an erhebliche Vorraussetzungen geknüpft, nachzuzlesen im § 1906 BGB.
Solange sich jemand nicht "freiwillig" in einer Einrichtung befindet ist immer ein Beschluss notwendig und dieser muß immer wieder erneut überprüft werden. Wenn eine Person dann freiwillig bleiben möchte ist auch kein Beschluss des AG notwenig. Zuständig ist das AG aber natürlich immer wenn eine rechliche Betreuung besteht.
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Lichtaus
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Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

mvbruch hat folgendes geschrieben::
Nein so war es leider nicht. Der Beamte vom Amtsgericht hat den Bausparvertrag in eine günstiger Variante umgewaldelt und schlicht vergessen den Zwillingsbruder einzutragen.


Noch was - sowas habe ich ja noch nie gehört.

1. ist der Rechtspfleger nur die kontrollierende Instanz und

2. hätte ein Rechtspfleger für sowas nun wirklich keine Zeit - sonst wäre er ja Betreuer
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mvbruch,

bevor Sie weiterschreiben, wäre es sinnvoll, wenn Sie sich einmal die Grundlagen des Betreuungsrechts anschauen würden. Sonst läuft hier in der Diskussion weiter alles schief. Eine von mir geschriebene Kurzzusammenfassung finden Sie hier:
http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=21
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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