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Welches Recht ist anwendbar?

 
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JaneBond007
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Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 07:48    Titel: Welches Recht ist anwendbar? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Formusteilnehmer!

M und F lebten in Kasachstan und heirateten dort als kasachische Staatsangehörige. Aus der Ehe ist ein Kind hervorgegangen. Dann wurde die Ehe in Kasachstan geschieden. Anschließend siedelte M ohne nach Deutschland über und besitzt jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Ex-Ehefrau und das Kind leben weiterhin in Kasachstan.

F möchte nun den M auf Kindesunterhalt in Anspruch nehmen. Wird das deutsche Gericht bei seiner Entscheidung das kasachische oder das deutsche Recht anwenden?
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Why me?
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Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 131
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich würde sagen ANwalt nehmen der das mit den anderen regelt.!
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JaneBond007
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Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 14.01.06, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Why me? hat folgendes geschrieben::
Also ich würde sagen ANwalt nehmen der das mit den anderen regelt.!


Ich kann keinen Anwalt nehmen, da die Frage rein theoretischer Natur ist. Würde mich aber wirklich sehr interessieren. Weiß jemand Bescheid?
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Why me?
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Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 131
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 14.01.06, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

gut....also ich denke wenn das KInd und die Mutter Kasachen sind, das müsste das Recht aus Kasachstan angewendet werden.
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