Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Urheberschaft beweisen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Urheberschaft beweisen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tomxxx
Gast





BeitragVerfasst am: 17.09.04, 20:17    Titel: Urheberschaft beweisen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin selbständiger Grafiker und biete meine Dienste u.a. auf meiner Webseite an.
Durch Zufall habe ich auf einer Konkurrenz Seite Teile meiner Texte gefunden die 1:1 benutzt werden. Es handelt sich um drei lange Sätze die unmöglich selbst geschrieben sein können. Selbst ein Schreibfehler wurde übernommen. Ich habe die Texte seit 2000 auf meiner Homepage und selbst verfasst..

Ich habe die Firma dreimal freundlich per Email angeschrieben und gebeten die Texte durch eigene zu ersetzten. Leider habe ich keine Antwort erhalten. Mein Anwalt hat daraufhin eine Abmahnung mit Unterlassung und Schadenersatz gesendet.

Nun hat die Gegenseite reagiert. Sie hat eine Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkennung abgegeben und behauptet die Texte schon im Jahr 1998 selbst geschrieben zu haben. Die Texte sind jetzt von der Seite entfernt worden. Meine Kosten werden von der Gegenseite, weil keine Schuld vorliegt, nicht übernommen.

Jetzt bleibt mir nur der Weg Klage einzureichen. Nur wie sehen meine Chancen aus? Ich kann durch Zeugen beweisen das ich die Texte im Jahr 2000 verfasst habe. Die Gegenseite behauptet einfach das sie auch Zeugen, schon aus dem Jahr 1998 hat. Also werde ich den Prozess verlieren.

Heute hat der mir doch tatsächliche eine Email gesendet. Darin schreibt er mir ich könnte ruhig Klagen, er sei versichert. Dann schreibt er noch dass es egal wäre wie ich beweisen würde wann ich meine Texte geschrieben hätte, er würde auf jeden Fall immer ein Datum davor haben und auch genug Zeugen.

Ich bin im Recht, muss das ja aber auch beweisen. Die Kosten vor Gericht sind sehr hoch und wenn ich verliere kann ich meinen „Laden“ zumachen. Aber die Firma mit so einer Masche durchkommen zu lassen möchte ich auch nicht.

Was würdet Ihr jetzt machen?
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 17.09.04, 23:36    Titel: Re: Urheberschaft beweisen? Antworten mit Zitat

Das Beweisen scheint doch nicht das Problem zu sein, oder glauben Sie, würde ein Gericht eine Person für glaubwürdig halten, die eine derartige email schreibt ? Vorausgesetzt, es läßt sich beweisen, wer diese email geschrieben hat.

Fraglich scheint in Ihrem Fall eher das Bestehen eines Urheberrechtsschutzes zu sein. Drei lange Sätze sind nicht ohne weiteres ein geschütztes Schriftwerk.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 18.09.04, 01:12    Titel: Re: Urheberschaft beweisen? Antworten mit Zitat

Hi,

erstmal Dank für die Antwort.

Also, besagte Texte haben mit Sicherheit schöpferischen Inhalt und sind somit mein geistiges Eigentum. Wenn ich sagte, drei lange Sätze, dann sind das um genau zu sein drei Absätze. Dass es sich dabei um ein Urheberrechtliches Werk handelt wird von beiden Anwälten anerkannt. Ich möchte aber zurzeit diese hier nicht veröffentlichen und darum geht es mir auch nicht in meiner Frage.

Die Email die ich gestern bekommen habe ist natürlich so geschrieben dass die Glaubwürdigkeit meines Gegners nicht sonderlich leidet. Er teilt mir eben mit das er Zeugen hat die beweisen das er die Texte vor mir geschrieben hat. Er hat also den „Spieß“ einfach umgedreht.

Meine Frage ist also, würdet Ihr unter diesen Umständen Klage einreichen?

Wenn jemand mit so einer Masche vor Gericht durchkommt, ja dann mache ich meinen Laden zu, kopiere mir Texte von anderen Seite und mahne dann fleißig ab. Kommt es dann zum Prozess kann ich beweisen das es meine Internet Seite schon seit 1996 gibt, außerdem hole ich mir natürlich ein paar Zeugen und schon rollt die Kohle. Das meine ich jetzt natürlich nicht ernst, aber Ihr wisst schon wie ich das meine.

Klar, Recht haben und Recht bekommen sind „zwei paar Schuhe“.

Mich würde eben interessieren ob Ihr Klage einreichen würdet, oder ob sonst irgendjemand eine Idee hat was ich noch tun kann.
Nach oben
Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 18.09.04, 01:27    Titel: Re: Urheberschaft beweisen? Antworten mit Zitat

Mir fällt spontan erstmal nur http://www.webarchive.org ein. Haben Sie dort schonmal geguckt, ob dort vielleicht alte Homepageversionen des Gegners zu finden sind, auf denen diese Sätze noch nicht stehen?
Für Sie spricht auch, dass der Gegner eine Unterlassungserklärung abgegeben hat (auch wenn ohne Schuldanerkenntnis - aber immerhin ein Indiz).
Es hängt letztendlich davon ab, wie glaubwürdig Ihre Zeugen sind und insbesondere die des Gegners sind (erstmal muss er tatsächlich welche finden, die das Spiel mitmachen - und von denen sind schon viele vor Gericht eingebrochen oder waren einfach unglaubwürdig). Und die Qualität des Anwalts ist wohl auch nicht ganz zu vernachlässigen...
Eine Garantie wird Ihnen keiner geben können und es hängt natürlich auch von der eigenen Risikobereitschaft ab (und natürlich von dem Risiko - Kosten - ab).

Viel Erfolg jedenfalls!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Gast






BeitragVerfasst am: 18.09.04, 01:40    Titel: Re: Urheberschaft beweisen? Antworten mit Zitat

Ich sage nur, je kürzer die Texte sind, deto höher sind die Anforderungen an die schöpferische Leistung. Bei einem Gedicht oder einer Kurzgeschichte ist die eigenschöpferische Leistung eher gegeben als z. B. bei einer technischen Beschreibung oder einer Werbedarstellung.

Sie können sicherlich nachweisen, wann Sie und wann der Gegner die Texte jeweils ins Internet gestellt haben. Dann ist alles weitere eine Frage der Glaubhaftigkeit der Story und der Glaubwürdigkeit der Zeugen.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.