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Haftung bei verschlossenen Notausgängen

 
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Thorsten Voges
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Anmeldungsdatum: 05.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.04.06, 13:29    Titel: Haftung bei verschlossenen Notausgängen Antworten mit Zitat

Folgende Situation.
Bin Geschäftsführer einer Gastronomi GmbH .

Da sich das Arbeitsverhältnis derzeit stark verschlechtert hat.

Kam der Inhaber der GmbH und hat alle Schlösser der Notausgänge ausgetauscht und die Schlüssel hierfür behalten.

Somit ist derzeit eigentlich kein Betrieb mehr möglich.

Also lasse ich den Betrieb geschlossen oder soll ich durch einen Schlüsseldienst die Schlösser auswechseln lassen?

Als Geschäftsführer hafte ich ist mir klar,aber haftet der Inhaber in diesem Fall auch?

Kann ich den Inhaber anzeigen weil er vorsätzlich seine Gäste in gefahr bringt?

Muss aber dabei aufpassen das ich ihm keinen Grund zu einer fristlosen Kündigung gebe, aber wegen Geld möchte ich nun nicht Strafrechtlich belangt werden.
Da gehts um viel Geld.
MFG
Thorsten
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