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Noch eine Frage zur PKH

 
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bankschaden
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 14.01.06, 21:46    Titel: Noch eine Frage zur PKH Antworten mit Zitat

Grüß Gott,

danke an mastercut , die Vermutung war gar
nicht so falsch! Winken ,

probiere ich es also mal hier.
Wie wär's mit einem Forum rund um die ZPO ?


Eine Klage vor einem Landgericht ging verloren.
Rechtsvertretung besteht auch nicht mehr weil der bisherige
Anwalt sich weigerte Antrag auf PKH für die Berufung vor
dem OLG zu stellen ohne einen entsprechenden Vorschuss zu erhalten.
PKH hat der Kläger nun selber gestellt.
Der Gegner wird nun zu der Sache gehört.
Kommt es dann nochmals zu Schriftsatzverkehr?
Was passiert wenn das Gericht eine mündlichen Termin
ansetzt um über die PKH zu entscheiden?
Der Kläger hat ja in diesem Fall keinen Anwalt.
Ab LG besteht aber Anwaltspflicht.
Gibt es die Möglichkeit der Beschwerde, bzw. des Einspruchs bei
Ablehnung.
Wer ist dann dafür zuständig? Eine andere Kammer des OLG oder der BGH ?
Inwiefern wird man der Tatsache, dass man Rechtslaie auch
"erfahrungsgemäß" tatsächlich gerecht ?

Danke und Gruß
Bankschaden
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